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#18 | |||
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L-Wels Gott
Registriert seit: 17.06.2006
Beiträge: 1.147
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Zitat:
langfristig - JA! Es ist keine Verpflichtung, man nimmt dies aber so an. Natürlich gibt es Anlaufphasen wo ein Auge zugedrückt wird, wenn aber auf lange Frist keine Gewinne erwirtschaftet werden, nimmt man entweder Betrug an(die Nichtverbuchung von Gewinnen) oder Liebhaberei. Bei der Liebhaberei bist du wieder Privatmann, beim Betrug vor Gericht. Ein Gewerbe ohne langfristige Gewinnabsicht schließt sich also aus. Zitat:
Ich verstehe das Problem nicht ganz - du kannst als Privater also an Private und Händler(im Rahmen) verkaufen. Wie Felix schrieb - wird sich ein Gewerbe bei dir nicht lohnen... Vg Ben
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