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Loricariidae Alle L-Welse mit und ohne Nummer von Acanthicus bis Zonancistrus |
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#15 | |
Motzerator
Registriert seit: 11.01.2003
Ort: Bremen
Beiträge: 1.479
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Zitat:
also mal ein paar Gedankenspielchen meiinerseits dazu... und ich beziehe mich jetzt mal u.a. auf den Artikel von Ingo Seidel im Aquanet und was mir daran auffällt. Aber Ingo umgeht dieses Thema ja irgendwie ein wenig, da es in erster Linie eh darum geht, daß der Blauaugenharnischwels P. cochliodon ist. Beschrieben wurde er als Panaque suttoni Schultz, 1944, aber nachträglich von Isbrücker umbenannt, da Schultz den Namen als Dedaktionsnamen für das Ehepaar Sutton ausgewiesen hatte und "suttoni" damit falsch latinisiert war. ..Ist soweit auch mein Kenntnisstand dazu. Nun kann man sich die Frage stellen, ist sowas überhaupt zulässig? Welchen Vorschriften unterliegt das ganze? Einerseits sollte man davon ausgehen können, daß jemand wie Isbrücker die Regeln kennt und weiß, was er tut... andererseits ist es auch nicht so einfach, eine Originalbeschreibung resp. einen Artnamen zu ändern, da stets die älteste Beschreibung Gültigkeit hat. Würde Isbrücker also denselben Fisch beschreiben wie Schultz und die Art mit einem anderen Artnamen versehen, so würde er doch im Grunde nur ein Synonym produzieren... aber hat er in dem Sinne auch getan? Man kann ebensogut sagen, Die Namensvergabe "suttoni" von Schultz ist korrekt und maßgeblich... nur in der Etymologie steht halt etwas Sch*iße drin, aber die ist für eine wiss. Beschreibung auch nicht von entscheidender Bedeutung oder Relevanz. Die Bedingungen und Empfehlungen hast Du ja so schön dargelegt... Ergo kann man Isbrücker damit das Recht absprechen, den von Schultz gewählten Namen zu "korrigieren"... was Schultz MEINTE ist im wiss. Sinne weniger von Bedeutung als das was er TAT ![]() Also wäre Isbrückers Name ein Synonym und man muß P. suttoni als gültig betrachten. :spze: Aaaber... so eine Aussage kann ich ja nur treffen, wenn ich auch die Regeln und Bedingungen für zulässige Änderungen an Erstbeschreibungen kennen würde.... denn irgendwas wird sich Isbrücker ja dabei gedacht haben und ich halte ihn nicht unbedingt für eine taxonomische Pflaume, die solche Fehler begehen würde. (auch wenn einige Leute seine Arbeiten nicht so sehr mögen) Der Name suttonorum wird ja in Fachkreisen eigentlich größtenteils anerkannt und verwendet (z.B. natürlich von Isbrückers Zögling Ingo) ...also nun hast Du mich echt neugierig gemacht und Dir irgendwie ein Eigentor geschossen, denn nun müßtest Du doch wieder ein paar nette allgemeingültige Sätze zu Synonymisierungen und Modifikationen von Beschreibungen schreiben, wie Du es ja eh schon als passende Fortsetzung vorgeschlagen hast. :vsml: Übrigens: Nach Deinen schönen Abhandlungen zu den Schreibweise hier im Forum, stellte ich fest - voraussetzend, daß Ingo das was Du hier geschrieben hast ebenfalls kennen müßte und beherzigt *g*- daß er im Aquanet-Artikel bei der Nennung von P. suttoni die Angabe des Beschreibers nicht in Klammern angegeben hat. Laut deiner Definition macht man das allerdings ja auch nur, wenn die Art vorher in einer anderen Gattung geführt wurde. Wie ist denn die Nomenklatur für Synonyme? Also vorausgesetzt, man erkennt Isbrückers Änderung des Artnamens an, die Gattung ist aber entsprechend der Originalbeschreibung... setzt man dann Klammern? Oder anders ausgedrückt: Setzt man die Klammern, wenn über der Originalbeschreibung ein anderer Name steht als der angegebene oder bezieht sich die Klammerregel ausschließlich auf die Gattungszuordnung? Laut Seidel arbeitet Uwe Werner gerade an einer Publikation zu dem Thema Blauaugenharnischwels. Ich schätze mal, Du weißt mehr darüber ![]() Viele Fragen... ich weiß :schäm: , aber ich finde diese ganze Diskussion im Moment sehr spannend, lustig und inhaltlich äußerst nahrhaft *g* Macht Spaß! :spze: Gruß, Rolo
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