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#2 | |
Moderator
Registriert seit: 14.08.2005
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 5.401
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Hi Elko,
Zitat:
Vom deutschen Urheberrecht werden nur Werke mit einer gewissen "Gestaltungshöhe" erfasst, was hier unzweifelhaft nicht der Fall ist. Sich hier auf das Urheberrecht zu beziehen ist daher an den Haaren herbeigezogen. Zum Rest: kein Kommentar. Gruß, Karsten P.S. Auch das österreichische Urhebergesetz ist in dieser Hinsicht nicht grundlegend anders.
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