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OffTopic Alles, was sonst nirgendwo reinpasst, kann hier diskutiert werden. Lasst eurer "Schreibwut" freien Lauf! |
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#1 | ||
Ich glotz TV!
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 885
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Zitat:
Ach nee? Und warum nicht? Ich und du und jeder andere würde keine zu Tode abgemagerte Katze, Meerschweinchen, Hamster oder was weiß ich noch kaufen (um mal bei Heimtieren, was Zierfische ja wohl auch sind, und nicht Nutztieren zu bleiben), um dann NACH deren vorhersehbaren Tod auf einmal Mängel geltend machen zu wollen. Jetz' erklär' mir doch bitte mal, was (und warum das) bei Zierfischen anders sein soll. Und wenn trotzdem gekauft wird, dann ist der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes dem Käufer bekannt (denn der Mangel ist nunmal offensichtlich). Und der Verkäufer hat folgerichtig noch nichtmal irgendwas "arglistig verschwiegen". Und was ist dann mit § 442 BGB? - Dann ist der Verkäufer von der Gewährleistung befreit. Zitat:
Und jeder, der's in einem Fall wie diesem hier zu einem Prozess kommen lässt, ist in erheblichem Maße von der Muffe gepufft (meine ganz persönliche Überzeugung). Und zu dem Rechtsgeschäft, was der Kauf nunmal darstellt, und den entsprechenden Regelungen in den AGB, die Teil des Kaufvertrages sind, haste immer noch nix gesagt. Ist das kein geltendes Recht? Und also alles null und nichtig, was da so drin steht, wenn's um solche Sachen geht? So hab' ich dich bis jetzt jedenfalls verstanden. Belegen konnste das bisher aber trotzdem auch noch nicht. Und warum zum Geier gibt's in diesem Forum nicht einen ausgebildeten Rechtsverdreher, der sich genau mit dem Krempel auskennt und hier mal eindeutig sagt, was Sache ist (sofern das überhaupt möglich ist). --Michael |
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#2 |
Wels
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: 52457 Aldenhoven
Beiträge: 61
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Die AGB wird in unserem Fall eh nicht zur Geltung kommen.
Warum? Ganz einfach!!!!! Wir haben über meine-fischbörse.de mit dem Händler Kontakt aufgenommen und den Rest per Telefon geklärt. Weder sind wir auf seiner Page gewesen, noch hat er uns seine AGB mitgeteilt und das hätte er machen müssen damit sie gelten.
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Man muß nicht alles verstehen, aber ein Versuch kann nicht schaden |
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#3 | |
Beiträge: n/a
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Zitat:
Upps Und woher weisst du das er eine HP hat? *g* tztz dumm gelaufen Aber, da in seinen AGBs als Gerichtsstand Nottulm angegeben ist und er dort nicht mehr wohnt, gelten die dann noch. Da würde ich doch glatt..... Geändert von Volker D. (31.08.2006 um 17:39 Uhr). |
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#4 |
Wels
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: 52457 Aldenhoven
Beiträge: 61
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Die habe wir einen Tag später unter Achtung bei Wels-Diskus gefunden
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Man muß nicht alles verstehen, aber ein Versuch kann nicht schaden |
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#5 |
Beiträge: n/a
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Da kannste mir ein
![]() Die Sache wurde nun schon mehrmals hier vom Baron erläutert. Du/Ihr seit in der Beweispflicht als Kläger und da habt ihr schlechte Karten. Mach was du willst, jammer hier nicht rum, sondern tu was. Das Ergebnis kannste uns hier mittteilen oder bleiben lassen. Denn wenn hier einer in diesem Sinne seine Zeit vergeudet ohne sich wirklich mal Sachkundig zu machen, egal in welcher Hinsicht, hats nun mal nicht besser verdient und sollte die Angelegenheit unter Dummheit schützt vor Strafe nicht verbuchen. Aus Fehlern sollte man lernen, die kosten Geld und ich glaube hoffentlich nur einmal. So war es mal bei mir und andere sind da auch schon durch. |
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#6 |
Wels
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: 52457 Aldenhoven
Beiträge: 61
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Werden es euch berichten
![]() Ps. Sind nicht in Beweispflicht, da wir Privatleute sind. Aber egal, es bringt ja eh nichts hier zu streiten, wie du schon gesagt hast Olli sitzt zu Hause und lacht sich einen ab.
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Man muß nicht alles verstehen, aber ein Versuch kann nicht schaden |
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#7 |
Wels
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: 52457 Aldenhoven
Beiträge: 61
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@Motoro das stimmt nicht, aber auch egal!!!
Wir werden es ja am Ende sehen
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Man muß nicht alles verstehen, aber ein Versuch kann nicht schaden Geändert von Energy (31.08.2006 um 18:43 Uhr). |
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#8 | ||||
Welsfan
Registriert seit: 20.12.2004
Ort: 99427 Weimar
Beiträge: 3.673
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Hallo Michael,
Zitat:
Weiterhin ist im Prozessfall dieser Fakt durch den Richter zu würdigen. Wie - ist bezogen auf den Richter subjektiv - bezogen auf die Prozessbeteiligten Prozessrisiko. Sicher ist nur, dass Du und ich wohl hier wesentlich schlechter wegkommen dürften als Pierre und ? (sorry - ich hab den Namen immer noch nicht im Kopf). Zitat:
Zitat:
Das ging auch (zumindest indirekt) aus dem letzten Link von Pierre hervor. Insofern werde ich jetzt nicht die Paragrafen raussuchen. Zitat:
Wie gesagt, ich denke solche Sachen sollte man untereinander klären. I. d. S. habe ich mich von Anfang an Pierre gegenüber geäußert. Aber letztlich muss jeder selber wissen was er macht und morgen haben die zwei ja nochmal 'nen "Gütetermin". Beste Grüße Elko |
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#9 |
Welsfan
Registriert seit: 20.12.2004
Ort: 99427 Weimar
Beiträge: 3.673
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Hallo,
@Mike ... interessantes Urteil - ist es aber genau der Fall? Geht es um AGB vs. Gewährleistung? Ist es vielleicht ein Verkauf Privat / Privat? (was ich ganz stark annehme) ... @Volker, @Pierre "Du/Ihr seit in der Beweispflicht als Kläger und da habt ihr schlechte Karten." "Sind nicht in Beweispflicht, da wir Privatleute sind." Nö - es geht um die Gewährleistung während der ersten 6 Monate, daher liegt die Beweispflicht beim Verkäufer. Bei z. B. arglistiger Täuschung wäre die Beweislage hier auf Seiten des Klägers. Beste Grüße Elko Geändert von L-ko (31.08.2006 um 18:35 Uhr). |
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#10 |
Beiträge: n/a
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@ Elko
Beim Importeur sind Verluste innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen, danach haste verloren. Warum sollte ein Verkäufer das auf 6 Monate dehnen? Was kann innerhalb von 6 Monaten passieren? Stromausfall, Überfütterung(Nitritanstieg), andere Sachen die Krankheiten bervorrufen die der Verkäufer nicht beeinflussen kann. Wer klagt ist IMMER in der Beweispflicht. Das ist nun mal so. |
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