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Alt 31.08.2006, 15:21   #1
Coeke
 
Beiträge: n/a
Hi Ramon,

ich meinte schon den Zusatz der Gewährleistungen für lebende Tiere in den AGB. Auch namhafte, riesige Firmen garantieren in den AGB nur für die lebende Ankunft der Tiere und Reklamationen werden sofort, bzw. nach spätenstens zwei Tagen akzeptiert. Ehrlich gesagt ist es anders sonst auch fast nicht möglich solche Geschäfte zu machen.

Das es schwarze Schafe gibt, die diese "Nische" nutzen um schlecht konditionierte Tiere zu verscherbeln, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Ausser das ich ich in diesem Fall eine Anzeige für eine nicht eingegangene Gewährleistung für überflüssig und auch juristisch sehr wackelig halte, kann natürlich eine Anzeige beim Veterinäramt von möglichst vielen Geschädigten erfolgen. Das bringt dann nur die eigenen Penunzen nicht zurück und deshalb hat keiner Lust sich den Stress ans Bein zu binden. Ist m. E. aber die einzige Möglichkeit vielen Fischen das Leben zu retten, weil es eben auch immer wieder diese "naiven" Käufer gibt, die erst schreien, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Gruß,
Corina
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Alt 31.08.2006, 15:37   #2
Volker D.
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Coeke

Ausser das ich ich in diesem Fall eine Anzeige für eine nicht eingegangene Gewährleistung für überflüssig und auch juristisch sehr wackelig halte, kann natürlich eine Anzeige beim Veterinäramt von möglichst vielen Geschädigten erfolgen.
Hi Corina

Das Problem aber hier bei ist, das sich der Veterinär die Anlage und die dort vorhandenen Tiere anschaut.
Und das nur ab und zu mal. Regelmässig, unregelmässig.

Da der Kollege aber die Tiere erst kauft wenn genug Bestellungen da sind und er den besten EK Preis bekommt(natürlich haben alle Kunden Vorauskasse geleistet, deshalb diese Wartezeit und Vertröstungen, von wegen Quarantäne) ist da für den Veterinär nichts zu sehen.
Und wenn auch, er tritt als Großhändler auf und sagt dann eben das diese Tiere unter Quarantäne sind.
Der Veterinär geht und dann kann er die Tiere getrost eintüten und abgeben.
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