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#1 |
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L-Wels King
Registriert seit: 27.05.2011
Ort: 45739
Beiträge: 550
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Ich habe zwei Chamäleons, welche zwar nicht giftig sind, aber nicht sehr verbreitet sind.
Für so was sollte man einen Sachkundenachweis benötigen. Aber das einzige, was benötigt wird, ist ein Beleg, der zeigt, woher ich die Tiere habe. Richtig finde ich es nicht. Da gibt es wirklich noch handlungsbedarf. Rochen sind ja schon Standardsortiment in Fachgeschäften.
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Gruß Stefan _____________________________________ L144/L181/L240/Ancistrus sp. "Rio Paraguay"/Pseudacanthicus Leopardus |
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