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Callichthyidae Panzerwelse & Co (Corydoras , Aspidoras etc.)

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Alt 19.02.2007, 19:53   #1
Sturi
An der 4 verzweifelt ...
 
Benutzerbild von Sturi
 
Registriert seit: 09.07.2003
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 1.660
Hi,

hier ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz:

Je größer das Wasservolumen eines Aquariums ist, desto stabiler ist die Wasserqualität. Eine
dauerhafte Haltung auch kleiner Arten in Aquarien unter 54 Liter ist verboten. Zur Zuchtvorbereitung,
Zucht, bei Ausstellungen von Einzeltieren oder Paaren und bei Wettbewerben sind geringere Beckenmaße
zulässig.

Gruß Andreas
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Alt 20.02.2007, 08:22   #2
Liaphia
Welspapa
 
Registriert seit: 21.01.2007
Ort: Mettmann Obschwarzbach
Beiträge: 127
das gesetz habe ich dann auch zur sprache gebracht:
alle waren sich einig, dass es schwachsinn wäre und ich ja üüüüberhaupt keine ahnung hätte und ich mich doch geschlossen halten soll wenn ich keinen plan von fischen hätte. denn meine beiträge wären ja immer nur meinungen etc.

naja jedenfalls tun mir die fische richtig leid. denn die können sich ihren besitzer echt nicht aussuchen!

hier mal der link:

https://www.aquariumforum.de/showthread.php?t=109321

ich denke ich muss nicht schreiben welcher nick meiner ist. in jedem fall ist mir das forum total unsympatisch geworden... kennt ihr das auch und seid sogar mitglied? was haltet ihr davon?
__________________
Liebe Grüße, Sandra

Geändert von Liaphia (20.02.2007 um 08:25 Uhr).
Liaphia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2007, 09:13   #3
andi
Panaqolus Fan
 
Benutzerbild von andi
 
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Neustadt am Rübenberge
Beiträge: 1.603
Zitat:
Zitat von Sturi Beitrag anzeigen
hier ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz:

Je größer das Wasservolumen eines Aquariums ist, desto stabiler ist die Wasserqualität. Eine
dauerhafte Haltung auch kleiner Arten in Aquarien unter 54 Liter ist verboten. Zur Zuchtvorbereitung,
Zucht, bei Ausstellungen von Einzeltieren oder Paaren und bei Wettbewerben sind geringere Beckenmaße
zulässig.
... wie war noch der schlaue Spruch von Dieter Nuhr?
"Wenn man keine Ahnung hat, soll man einfach mal die Fresse halten"?

1. Ist es KEIN Gesetz, sondern nur ein Gutachten (https://www.bmelv.de/cln_044/nn_7531...html__nnn=true)
2. Kann man selbst darin noch lesen:
Zitat:
Je größer das Wasservolumen eines Aquariums ist, desto stabiler ist die Wasserqualität, daher sollte das Aquarienvolumen für die dauerhafte Haltung 60 l nicht unterschreiten. 54 l Aquariumvolumen sind als Mindestmaß für die dauerhafte Haltung anzusehen.
Die in der Tabelle gemachten Angaben zur Kantenlänge sind Richtwerte, unter denen die jeweiligen Arten dauerhaft gehalten werden können. Diese Maße dürfen nicht wesentlich unterschritten werden. Zur Zucht bzw. zur Zuchtvorbereitung, für Ausstellungen und Wettbewerbe, sowie für die Pflege besonders kleiner Arten sind abweichende Behältergrößen zulässig.
Also selbst dieses "Gutachten", dass mehr als umstritten ist, "verbietet" sowas nicht.
3. Würde ich, sofern es nicht um die dauerhafte Zucht geht, Corydoras lieber in größeren Schwärmen halten, z.B. nen 100er Schwarm Corydoras hastatus in nem 500 Liter Becken.

Gruß Andi
__________________
Gruß, Andreas aus Neustadt a. Rbge. (Deutschlands viertgrößte Stadt)

5. Internationale L-Wels-Tage
27. bis 29. Oktober 2017 Hannover
andi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2007, 15:00   #4
Sturi
An der 4 verzweifelt ...
 
Benutzerbild von Sturi
 
Registriert seit: 09.07.2003
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 1.660
Hi,

den ersten Spruch kommentiere ich nicht - mir ist nicht an Streit gelegen.

Zum Thema
Zitat:
Zitat von andi Beitrag anzeigen
1. Ist es KEIN Gesetz, sondern nur ein Gutachten
Was in Deutschland als Gutachten für die Beurteilung von Kriterien für die Artgerechte Haltung durch Veterinäre herangezogen wird und werden soll...

Zitat:
Die ausgewählten Parameter sind eine Ergänzung des Gesamteindrucks, den das Aquarium bzw. der Gesamtzustand und das Verhalten der Fische als wichtigste Kriterien für die Bewertung einer tiergerechten Haltung bieten.
Haltungsbedingungen jenseits der in diesem Gutachten angegebenen Grenzen sind nicht akzeptabel.
...ist in Östereich in dem von mir widergegebenen Wortlaut geltendes Recht. Soviel zum Thema Gutachten.

Hier der Text


Gruß Andreas
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