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Alt 12.02.2004, 18:19   #11
Rolo
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Registriert seit: 11.01.2003
Ort: Bremen
Beiträge: 1.479
Zitat:
Originally posted by Imke@12th February 2004 - 13:23
das einzige wo stromversorger in regress genommen werden können ist bei lebenserhaltenen maßnahmen, solcherlei geräte müssen aber bei dem energieversorger vorher angezeigt werden, woher sollen die das sonst wissen.
Ich will ja das LEBEN der Fische ERHALTEN. Kann ich also beim Stromversorger anmelden, "Hey Junx, ich hab hier teure Fische, macht ja kein Sche*ß" und wenn dann mal der Saft wegbleibt, kann ich sie erfolgreich verklagen?

...oder Leben nach dem Gesetz wieder mal nur die Menschen und Fische sind Möbelstücke?

Gruß,
Rolo
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Bremer Aquarien-Runde für
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