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Harnischwelse Neuheiten Vorstellung von Neuimporten. Beiträge zu schreiben ist in diesem Forum nicht möglich. Wir bedanken uns für Bilder und Informationen bei André Werner und der Fa. Transfish. |
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#2 |
BSSW-Nord
Registriert seit: 20.12.2003
Ort: Wittingen
Beiträge: 6.230
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Hi
So wie ich das bisher verstanden habe, solle man seine L 46 bis Februar bei seiner zuständigen Behörde angemeldet haben. Wer bis dahin seine L 46 angemeldet hat, gilt dann offiziell als Halter/Züchter. Man belegt sozusagen, dass man die Welse schon vor dem Aufstieg zu Cites Anhang II besessen hat. Sozusagen als Altbestand vor der Verschärfung. Wer später, nach Inkrafttreten, anmeldet, braucht dann eine Herkunftsbescheinigung für seine Tiere. ![]() Gruß Ralf
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