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Alt 31.08.2006, 09:01   #1
Joern
L-Wels
 
Benutzerbild von Joern
 
Registriert seit: 27.02.2006
Ort: im hohen Norden
Beiträge: 337
Na,

dann lassen wir den thread am besten mal einschlafen und in ein oder zwei Jahren gibtst Du mal Bescheid, wie der Prozess ausgegangen ist.
Oder ob dem Verkäufer die "Lizenz" zum Tierverkauf entzogen wurde.

Das interessiert mich auch. Alles Palaber dazu interessiert weniger....
__________________
Beste Grüße
Jörn
Joern ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2006, 13:30   #2
Baron Ätzmolch
Ich glotz TV!
 
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 885
Zitat:
Zitat von Energy
hier extra für dich, auch wenn ich nicht glaube das es dir hilft.

Denn, wie Wulf schon schreibt:

Wer lesen kann ist nur klar im Vorteil, wenn er das Geschriebene versteht!
Mahlzeit!

Na, hoffentlich kannste lesen und verstehst es auch, denn die Grundlage des von dir Zitierten und von mir hier Wiederholten stammt aus dem BGB §442 (da guckste vielleicht auch mal nach):

>>Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn der Käufer bei Vertragsschluss einen Mangel kennt oder er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Was bei einem Tierkauf in diesem Zusammenhang als grobe Fahrlässigkeit anzusehen ist, kann nicht generell beantwortet werden, sondern hängt auch vom Umfang der beim Käufer vorauszusetzenden Sachkenntnis ab.<<

So! Und dananch ist es grob fahrlässig von dir, offensichtliche Todeskandidaten zu kaufen. Und das war ganz klar gegeben, sieht man (du natürlich nicht) an den Fotos der Tiere.
Und was man noch sieht ist, dass deine Sachkenntnis in diesem Falle als nicht vorhanden anzusehen ist, denn die waren ja alle "top fit", nicht wahr?
Und Mängel erst dann anzuzeigen, wenn die Tiere schon tot sind, ist vielleicht auch grob fahrlässig. Da denkste nachher vielleicht auch mal 'n bisschen drüber nach.

Ich sach ja, nur nicht die Schuld bei sich selbst vermuten wollen und eigene Versäumnisse eingestehen, aber die Absicht haben zu prozessieren. .
Viel Spaß beim Beweisen deiner Sachkenntnis und dass du nicht grob fahrlässig gehandelt hast.

--Michael
Baron Ätzmolch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2006, 20:39   #3
Baron Ätzmolch
Ich glotz TV!
 
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 885
Zitat:
Zitat von Depp
Jetzt wird hier ordentlich mit der Gewährleistungspflicht gewedelt ...in fett....na, dann mal los. Habt Ihr auch den Mumm, das durchzuziehen ? Also rechtlich ? Für 8x21,- Tacken ? Da wird sich der Anwalt bedanken für so einen Job....
Was willst Du denn dem Richter sagen, wenn er Dich fragt, ob die Tiere bei Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand waren ???
Mahlzeit!

Ja, genau, das sind die Richtigen.

Die deutsche Justiz erstickt an einer Prozesslawine, losgetreten z.B. von Heinis (die sich meist "beschützt" fühlen durch ihre Rechtsschutzversicherung), die ihre eigenen Fehler gerne verschweigen und eigene Unzulänglichkeiten nicht eingestehen wollen, ohne die es nie soweit gekommen wäre.

Solche "Fälle" gehören nie und nimmer vor ein ordentliches Gericht. Wer unfähig ist, seine Geschäfte selbsttätig zu besorgen, der sollte es eben besser bleiben lassen. Außerdem gibt's in solchen "Fällen" genug außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten

Aber ich denke mal, der junge Mann, der sich hier mit der "Rechtslage" anscheinend so gut auszukennen scheint, dass er Gewährleistungspflichten zitiert, hat sich bestimmt vor dem Kauf auch über seine Pflichten als Käufer informiert, wie z.B. die AGBs seines Handelspartners gelesen, und auch seine sonstigen eigenen Pflichten als Handelspartner verinnerlicht, die in bestimmten Paragraphen des BGB und vor allem des HGB geregelt sind.

Nicht? - Ja sowas!
Naja, Hauptsache mal wieder ordentlich rumgetönt, erneut Sachen betreffend, von denen anscheinend wieder noch nichtmal die elementarsten Grundzüge bekannt zu sein scheinen.

Mahlzeit!

--Michael
Baron Ätzmolch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2006, 21:07   #4
Volker D.
 
Beiträge: n/a
@ Michael

sicherlich hast du recht mit dem was du sagst.

Nur auf der einen Seite wird der Verkäufer geschützt, auf der anderen der Käufer.

Meiner Meinung nach ist es doch mehr als bewiesen das die Fa. Kaufmann mehr als bescheisst(und ich warte druff das dem einer mal den Sack über den Kopp zieht und draufhaut, dauert wohl nicht mehr lange)

Ich habe noch mehr Hintergrundwissen als der Firma lieb ist und werde es nicht öffentlich machen aus rechtlichen Gründen.


Nu eins kann ich mit Sicherheit sagen, der Olli sitzt vorm Bildschirm und lacht sich kaputt vor dem Szenario hier.

Und die Preisliste hinkt wirklich, weil zuviele Parameter darein spielen wovon manch keiner Ahnung hat.
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Alt 31.08.2006, 05:11   #5
L-ko
Welsfan
 
Benutzerbild von L-ko
 
Registriert seit: 20.12.2004
Ort: 99427 Weimar
Beiträge: 3.673
Hallo,

@Michael
Zitat:
Zitat von Baron Ätzmolch
..., wie z.B. die AGBs seines Handelspartners gelesen, und auch seine sonstigen eigenen Pflichten als Handelspartner verinnerlicht, die in bestimmten Paragraphen des BGB und vor allem des HGB geregelt sind....
... nochmal: AGB können kein geltendes Recht brechen und dann lies mal bitte nach, welche Handelsgeschäfte im HGB geregelt sind. Pierre und ? sind meines Wissens Privatpersonen.

@D.
Du willst wohl wirklich Blut sehen.

@all
Meiner Meinung nach sollten die Beteiligten das unter sich regeln. Unser Gerichte haben Wichtigeres zu tun.
Es sollte klar sein, dass das Prozessrisiko grundsätzlich auf beiden Seiten liegt, eine RS-Versicherung höchstens das Kostenrisiko begrenzt (Selbstbeteiligung).

Beste Grüße
Elko
__________________

Geändert von L-ko (31.08.2006 um 05:58 Uhr).
L-ko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2006, 05:53   #6
Nachti
Babywels
 
Benutzerbild von Nachti
 
Registriert seit: 19.06.2006
Ort: Uelzen
Beiträge: 6
Moin erstmal.

Wenn ich mir die Preise so anschaue seid ihr ja noch recht gut bedient.
Bei einem unserer Dealer hier sind die Preise mittlerweile so hoch das ich sogar genötigt war etwa 120 km zu fahren um mir die Welse von Privat zu holen.
Einige Daten:
L134, Liefertermin etwa 2-3 Monate und Preis pro Tier 45 €
L333, Liefertermin Sofort aber Preis pro Tier immernoch stolze 35 €
Die Größe der Tiere beträgt etwa 4-5 cm

Da ich nun eine kleinere Gruppe von 5 L134 haben wollte und ich nun 15 € pro Tier bezahlt habe kann ich wirklich nur dafür pledieren:

Züchtet lieber selbst in kleinem Stil und versucht selbst zu verkaufen/tauschen. So könnte man vielleicht die gierigen Händler(nicht alle) umgehen.

Bis denne Torsten
__________________
Mein Aquarium: https://2444.einrichtungsbeispiele.de

Ancistrus sp.+, L134, Loricaria simillima+, Sturisoma festivum, Sturisoma aureum
Nachti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2006, 07:11   #7
DiggaTs
Babywels
 
Registriert seit: 28.08.2006
Beiträge: 1
@Baron Ätzmolch

wer tönt hier rum ... wer benimmt sich wie am Stammtisch mit 20 Bier im ranzen ...
und wenn es nicht nur solche typen wie dich gäbe würde es solche händler nicht geben. (Nicht vom Kaufen sondern von der Haltung gegenüber Tierschutz usw) Und für was denn sonst sind denn unsere Gerichte zuständig.



nix für ungut
greetz
DiggaTs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2006, 07:26   #8
Baron Ätzmolch
Ich glotz TV!
 
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 885
Zitat:
Zitat von L-ko
... nochmal: AGB können kein geltendes Recht brechen
Mahlzeit!

Nochmal: Der Kunde schließt durch Kauf einer Ware einen Kaufvertrag ab.
AGB sind (vorformulierte) Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Wenn du kaufst, sind AGB ein Bestandteil dieses Vertrages.
Das ist zumindest auch geltendes Recht.

Ich bin kein Rechtsverdreher, aber du weißt doch überhaupt nicht, ob die "Gewährleistung", wie sie hier im Raum steht (für neu hergestellte Sachen) immer und überhaupt hier gilt.
Bei (Groß-)Tierkauf gibt es soweit ich weiß nur eine sog. Gewährfrist, und es gibt vertragliche Ausschlussklauseln für Gewährleistung. Und Tiere werden auf jeden Fall auch als gebrauchte Sache angesehen.

Ich hör' dich immer auch nur reden.
Jetz' zeig' mir doch bitte mal den entsprechenden Paragraphen in irgendeinem Gesetz, der dem Kunden bei Zierfischkauf ein 2-jähriges Gewährleistungsrecht einräumt.
Das willste mir doch die ganze Zeit erzählen.

--Michael
Baron Ätzmolch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2006, 19:12   #9
L172
Cascudo
 
Benutzerbild von L172
 
Registriert seit: 27.10.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 3.001
Hallo Pierre!

Wo hast Du denn das mit dem Gesetz her?
Dass das für Gegenstände gilt, weiß ich ja, aber eine Gewähleistung von 2 Jahren auf lebende Tiere halte ich für nicht machbar. Wie ist das mit Saisonfischen? Empfindlichen Korallen etc. Außerdem könnte ich die Tiere dann irgendwie pflegen, ohne jeglichen Aufwand, weil, wenn sie sterben, muss mein Händler sie ersetzen...

Grüße,
Christian
L172 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2006, 19:14   #10
Energy
Wels
 
Benutzerbild von Energy
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: 52457 Aldenhoven
Beiträge: 61
Hier der Link

https://www.herz-fuer-tiere.de/CoCoC...t.php?page=578
__________________
Man muß nicht alles verstehen, aber ein Versuch kann nicht schaden
Energy ist offline   Mit Zitat antworten
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