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Alt 30.08.2007, 13:40   #31
Walla
Kalendermacher
 
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Registriert seit: 25.10.2003
Ort: 74921 Helmstadt
Beiträge: 2.168
Hallöchen Holger,

da hätte ich auch noch eine Erweiterung. Denn was passiert, wenn man unerlaubter Weise mit der Post Fische versendet und das Paket beschädigt wird, ein oder mehrere Beutel platzen und versauen andere Versandgüter? Dazu kommt dann ja noch eine eventuelle Anzeige wegen des unerlaubten Versendens von Wirbeltieren.

Da müsste man sich wirklich mal schlau machen, damit den Unbelehrbaren ein Licht aufgeht.

Liebe Grüße
Wulf
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Walla ist offline  
Alt 30.08.2007, 14:18   #32
elfengarten
L-Wels King
 
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Registriert seit: 13.04.2007
Ort: Neuhofen / Rheinlandpfalz
Beiträge: 535
Hallo Wulf,

hab hier mal nen kleinen Ausschnitt aus dem Tierschutzgesetz des Bundesministeriums. Evt. hilft Dir das weiter.

Das Ganze Gesetz findest du unter: https://bundesrecht.juris.de/tiersch...2BJNG000704377


"Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3294)"

§ 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.


Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 2a


(1) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zu erlassen über Anforderungen
1.hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeit oder der Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere,
2.an Räume, Käfige, andere Behältnisse und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Tieren sowie an die Beschaffenheit von Anbinde-, Fütterungs- und Tränkvorrichtungen,
3.hinsichtlich der Lichtverhältnisse und des Raumklimas bei der Unterbringung der Tiere,
4.an die Pflege einschließlich der Überwachung der Tiere; hierbei kann das Bundesministerium auch vorschreiben, dass Aufzeichnungen über die Ergebnisse der Überwachung zu machen, aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen sind,
5.an Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die Tiere halten, betreuen oder zu betreuen haben und an den Nachweis dieser Kenntnisse und Fähigkeiten.
(1a) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, Anforderungen an Ziele, Mittel und Methoden bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Tieren festzulegen.
(1b) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, so weit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist und sich eine Pflicht zur Kennzeichnung nicht aus § 11a Abs. 2 ergibt, Vorschriften zur Kennzeichnung von Tieren, insbesondere von Hunden und Katzen, sowie zur Art und Durchführung der Kennzeichnung zu erlassen.
(2) 1Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, ihre Beförderung zu regeln. 2Es kann hierbei insbesondere
1.Anforderungena)hinsichtlich der Transportfähigkeit von Tieren,
b)an Transportmittel für Tiere

festlegen,
1a.bestimmte Transportmittel und Versendungsarten für die Beförderung bestimmter Tiere, insbesondere die Versendung als Nachnahme, verbieten oder beschränken,
2.bestimmte Transportmittel und Versendungsarten für die Beförderung bestimmter Tiere vorschreiben,
3.vorschreiben, dass bestimmte Tiere bei der Beförderung von einem Betreuer begleitet werden müssen,
3a.vorschreiben, dass Personen, die Tiertransporte durchführen oder hierbei mitwirken, bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten haben und diese nachweisen müssen,
4.Vorschriften über das Verladen, Entladen, Unterbringen, Ernähren und Pflegen der Tiere erlassen,
5.als Voraussetzung für die Durchführung von Tiertransporten bestimmte Bescheinigungen, Erklärungen oder Meldungen vorschreiben sowie deren Ausstellung und Aufbewahrung regeln,
6.vorschreiben, dass, wer gewerbsmäßig Tiertransporte durchführt, einer Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf oder bei der zuständigen Behörde registriert sein muss, sowie die Voraussetzungen und das Verfahren bei der Erteilung der Erlaubnis und bei der Registrierung regeln,
7.vorschreiben, dass, wer Tiere während des Transports in einer Einrichtung oder einem Betrieb ernähren, pflegen oder unterbringen will, einer Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf, und die Voraussetzungen und das Verfahren der Erteilung der Erlaubnis regeln, soweit dies zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft erforderlich ist.





Gruß Micha
elfengarten ist offline  
Alt 30.08.2007, 15:16   #33
Zeuss
L-Wels King
 
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Registriert seit: 12.12.2005
Ort: Dassel / Solling
Beiträge: 540
Moin Wulf!

Du hast Recht. Man könnte das ganze hier noch viel weiter ausführen.

Aber alles was mit dem reinen Versand in Zusammenhang steht, werde ich hier mal nicht berücksichtigen.

Ich habe es so verstanden, dass es hier erst einmal um den überwiegend privaten Transport von Fischen geht. Sicherlich gilt vieles davon auch für den Versand von Fischen, darauf kann dann aber in Ziff. "4.8 Versand" verwiesen werden.

Beim Thema Versand ist dann sicherlich eine ausführliche Abhandlung auch über die rechlichen Gesichtspunkte des Versands von Tieren erforderlich.

Bis dahin werde ich hier aber hinsichtlich Versand die Finger von der Tastatur lassen.

Wer Tiere versenden oder sich welche schicken lassen möchte soll sich primär auf das Wohlergehen der Tiere konzentrieren und den Versand von einem Profi durchführen lassen, der für den Lebendtransport von Tieren/Fischen/etc. zugelassen ist. Teilweise verstehe ich das Gejammer um die Transportpreise nicht. Da werden hunderte von EURO für Fische ausgegeben, aber 30-40 EURO für ordentlichen Versand sind zu teuer.
__________________
Gruß
Holger
Zeuss ist offline  
Alt 30.08.2007, 15:49   #34
pleco22
 
Beiträge: n/a
Hi,

wenn es diesen Punkt zum Thema Versand gibt, ist ja alles in Butter. Ich finde auch, dass man das Thema mal ansprechen soll - auch die Risiken und das Tierschutzgesetz, welches halt so oder so ausgelegt werden kann.

Die Versandkosten sind definitiv ein Thema, denn nicht jeder verschickt hier L-236. Ich habe nur festgestellt, dass man einen Wels für 10€ selten losbekommt, wenn dann 40 € Transport fällig werden, vom Tausch gar nicht zu reden.

Aber wir werden dass dann zukünftig klären.

Ach so: Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, wenn dem Transportwasser für mehr als 24 stündige Reisen etwas Kochsalz beigefügt wird (2 Löffel auf 10 Liter). Reduziert Keime und Bakterien und scheint die Immunabwehr der Fische zu aktivieren. Damit halten es dann auch sehr empfindliche Arten aus.

x
 
Alt 30.08.2007, 16:16   #35
Walla
Kalendermacher
 
Benutzerbild von Walla
 
Registriert seit: 25.10.2003
Ort: 74921 Helmstadt
Beiträge: 2.168
Hallöchen Holger,

vom privaten Transport bin ja auch ich ausgegangen, schließlich habe ich da ja auch schon einige gemacht. Und wenn das auf dem Wege liegt, will ich ja nichts dafür haben. Da aber dieser thread leicht ausuferte, kam ich zu obiger Bemerkung, mit einem leichten grinsen im Gesicht. Dennoch würde es mich interessieren, wie es da mit Haftung bzw. Strafen aussieht. Muss mich unbedingt mal an die Post wenden.

Liebe Grüße
Wulf
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Walla ist offline  
Alt 30.08.2007, 22:57   #36
Zeuss
L-Wels King
 
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Registriert seit: 12.12.2005
Ort: Dassel / Solling
Beiträge: 540
Moin Wulf!

Mir war klar, dass wir beide wissen, worum es hier geht. Damit das ganze aber nicht noch weiter in die Versandecke wandert, habe ich ein klein wenig ausführlicher geschrieben.

Die Ergebnisse Deiner Nachforschungen interessieren mich auch.
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden sicherlich von Amtswegen verfolgt. Schäden wegen ausgelauferner Beutel müssen sicherlich privatrechtlich eingefordert werden.

Ich sollte mich wirklich ums Thema Versand bewerben. Viele Fragestellungen sind ja nun zumindest schon einmal aufgeworfen. Die müssen dann nur noch allgemeingültig beantwortet werden.

Gute Nacht und Ciao bis die Tage
__________________
Gruß
Holger
Zeuss ist offline  
Alt 31.08.2007, 00:08   #37
pleco22
 
Beiträge: n/a
Hi,

Ich würde mir da wenig Hoffnung "von Amts wegen" machen. Die meinen nämlich mit Wirbeltieren vor allem eure Schnitzel- und Wurstlieferanten. Das Niveau dieser Transporte ist schon oft genug diskutiert worden. Ich will nichts ausschliessen, vor allem nicht, dass es in irgendeiner Brüsseler Schublade auch einen Entwurf zum Transport von L-46 gibt, aber mir ist keine Richtlinie für den Versand und Transport von Zierfischen bekannt. Die Versandunternehmen nehmen keine lebenden Wirbeltiere mit und auch keine Flüssigkeiten - zumindest offiziell. Aber irgendwie kommen die durch und mein Weinhändler schickt auch kein Leergut. Da wird wohl sowas existieren wie eine Grauzone …

Jetzt mach endlich einer den Thread für Versand auf … sonst ist das Thema wieder mal um die Ecke. gääähn.

x
 
Alt 31.08.2007, 07:09   #38
Cattleya
Senior-Super-Duper-L-Wels King
 
Benutzerbild von Cattleya
 
Registriert seit: 27.09.2004
Ort: Muri / Schweiz
Beiträge: 2.448
Hallo
@Zeuss
hast du gut gemacht. Einzig würde ich noch dazu schreiben, das die Heatpacks in einer Zeitungskugel (zerknülltes Zeitungspapier oder ähndlich ) begefügt werden sollten, denn wer so ein Ding schonmal in der Hodentasche hatte oder beim Skifahren im Handschuh, der weis wie warm die werden können.
Und wenn nun die HP einfach lose zwischen die Beutel geschoben werden dann sind die anliegenden Fische gedünstet. In die Transportbox gehört auch ein Thermometer mit rein.
Sorgen/Bedenken => Box öffnen Themperathur ablesen=> cool ausatmen und beruhigt Box schliessen => Sorglos weiter schlafen *g
lg Udo
__________________
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abwesend bis Dienstag
Cattleya ist offline  
Alt 31.08.2007, 08:26   #39
Zeuss
L-Wels King
 
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Registriert seit: 12.12.2005
Ort: Dassel / Solling
Beiträge: 540
Zitat:
Zitat von Cattleya Beitrag anzeigen
Einzig würde ich noch dazu schreiben, das die Heatpacks in einer Zeitungskugel (zerknülltes Zeitungspapier oder ähndlich ) begefügt werden sollten, denn wer so ein Ding schonmal in der Hodentasche hatte oder beim Skifahren im Handschuh, der weis wie warm die werden können.
Moin Udo!

Nenn mich ruhig Itüpf...-sch..., ich hoffen trotzdem, dass dies ein Tippfehler ist.

Zitat:
Zitat von Cattleya Beitrag anzeigen
Und wenn nun die HP einfach lose zwischen die Beutel geschoben werden dann sind die anliegenden Fische gedünstet. In die Transportbox gehört auch ein Thermometer mit rein.
Sorgen/Bedenken => Box öffnen Themperathur ablesen=> cool ausatmen und beruhigt Box schliessen => Sorglos weiter schlafen *g
lg Udo
Danke für den Hinweis, werde ich noch mit aufnehmen. Das die HP nicht direkt zwischen bzw. an die Tüten dürfen, war mir schon klar - habe ich auch irgendwie vorausgesetzt. Wird aber auch nicht jeder wissen.
__________________
Gruß
Holger
Zeuss ist offline  
Alt 31.08.2007, 12:08   #40
Volker D.
 
Beiträge: n/a
Es werden gerne auch Eierkartons für die Heatpacks genommen.
 
 


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