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#8 |
L-Wels
Registriert seit: 26.10.2003
Beiträge: 427
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Moin Sven !
Wenn erwiesener Betrug vorläge,bestand meines Wissens immer die Option zivilrechtlich gegen den Geschäftsführer (einer GmbH) zu klagen , mit der Absicht ,das Ansprüche die aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr gedeckt sind,eventuel aus dem Privatvermögen zu befriedigen.Denke aber, das diese Leuds in der Regel so klug sind, das sie nachweislich auch Privat nix mehr haben.In so fern könnte/kann man sich dann nicht selten einen vollstreckbaren Titel (so man ihn erlangt) in das Privatvermögen gepflegt an die Wade nageln ! Info : Verstehe meine Ausführungen allgemein und nicht auf die Fa. Zajac gemünzt ! MFG Michael |
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