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Alt 19.08.2011, 22:31   #1
Alenquer
auf Bewährung
 
Benutzerbild von Alenquer
 
Registriert seit: 07.09.2010
Beiträge: 1.217
Nahmd

Fragen zur Bodenbelastbarkeit/Estrich können einfach nicht beantwortet werden.
Niemand weiss was zur Bewehrung die im Beton verlegt ist.
Ob die Vorgaben auch so erfüllt worden sind kann niemand genau sagen.
Beim Estrich ist es genauso.
Wenn jemand mit den immer wiederkehrenden Vergleichen ankommt, wie z.B. Bücherregal und der Party mit tanzenden Leuten ist das gleiche wie Äpfel und Birnen vergleichen.

Hier geht um es ein Dauerlast auf kleiner Fläche und um Schäden die nach Jahren auftreten können.
Und das Aquarium bricht nicht durch die Decke, sondern wenn der Boden bricht/durchbiegt/nachgibt kommt es zu Verspannungen im Glas so das es brechen kann oder die Silikonnähte reissen.

Die anfängliche falsche Rechnung wurde ja endlich richtiggestellt.

Zitat:
Zitat von Paps
Dann solltest du aber deinen Nachbarn sagen, dass sie ihrer Versicherung den Zusatz Wasserschaden durch Aquarienwasser hinzufügen.
Wenn ich unter jemanden wohne der ein Aquarium besitzt muss ich mich nicht dagegen versichern, warum auch?

Der Besitzer sollte eine Haftpflicht haben die diesen Zusatz hat(für Fremdschäden) und seine Hausrat sollte für eigenen eigenen Schäden auch dafür aufkommen können.
Sollte der Besitzer nicht versichert sein kann er arm werden.
Ist dort nichts zu holen der Geschädigte auch.
__________________
Gruß Volker

Zitat:Pitbull wächst nicht
Habe seit ca 1 nem jahr pitbull pleco 6 stück haben sich prächtig entwickelt doch einer ist klein geblieben es ist auch der schönste mit einem hellen tiger muster. Er verhält sich ganz normal frisst und hüpft rum doch er ist klein kann ich eas tun? ist das schlimm gehn defeckt?
Alenquer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2011, 17:56   #2
Paps
Welspapa
 
Benutzerbild von Paps
 
Registriert seit: 24.02.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 131
Zitat:
Zitat von Alenquer Beitrag anzeigen

Wenn ich unter jemanden wohne der ein Aquarium besitzt muss ich mich nicht dagegen versichern, warum auch?

Der Besitzer sollte eine Haftpflicht haben die diesen Zusatz hat(für Fremdschäden)
Stimmt leider nicht ganz, gerade hier passiert.
Der Aquarianer hat Haftpflicht und Hausrat mit Aquarium und allem pipapo.
Das Wasser (1000l) hat in der Wohnung unter ihm den Schrank und Teppich ruiniert. Wer zahlt? Nicht der Halter des Aquariums sondern nur die Hausrat des Untermieters. Da er aber kein Wasserschaden durch Aqauriumwasser im Vertrag hat, muß er selber den Schaden zahlen. Sowas ist sehr ärgerlich.

Verstehen tue ich das auch nicht.....
Wie auch immer, mein Versicherungsmann bestätigte diese Sache und meine Untermieter sind nun versichert.

Das ist wie damals mit dem Fernseher der durch Blitz kaputt gegangen ist.
War doch kein Blitz sondern Überspannung, alsp kein Ersatz.
__________________
Liebe Grüße

Frank
______________________________
Ein lächeln verändert den Tag.
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L121+
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L1 nach 27 Jahren gegangen,
L165 nach 38 Jahren gegangen,
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