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#9 | ||
Panaqolus Fan
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Neustadt am Rübenberge
Beiträge: 1.603
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Zitat:
Was sollen Ebay und der Verkäufer schon machen? Ein Gefäß zu verkaufen, und dabei zu erwähnen, daß man es auch als Aquarium benutzen kann, dürfte imho nicht strafbar sein. Notfalls schreibt der Verkäufer noch dazu, daß es auch als Vase o.ä zu verwenden ist. Er zwingt die Leute ja nicht das so zu tun. Zitat:
Vorallem auch wieder so ein toller "Gummiausdruck" wo fängt denn eine dauerhafte Haltung an, und wer will sowas überprüfen? Was ist mit Tieren die im Dauerzuchtansatz sind? Ist das dann schon strafbar? ![]()
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Gruß, Andreas aus Neustadt a. Rbge. (Deutschlands viertgrößte Stadt) 5. Internationale L-Wels-Tage 27. bis 29. Oktober 2017 Hannover |
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