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Alt 31.08.2006, 19:11   #20
Volker D.
 
Beiträge: n/a
@ Elko

Ich denke nicht.
Sicherlich kann man wegen jedem Schi** klagen, nur wenn du keine Beweise hast das die Schuld nicht bei dir liegt, lacht dich jeder Richter aus.

Wie ich schon oben gesagt habe, nach 5 Monaten gehen dir Tiere ein, des Händlers Schuld, ne, ich sage da, mit Sicherheit die des Halters. Und dann ERsatz haben wollen.
Da willst du eine " Funktionsgarantie"?

Bei Lebewesen als Ware ist es mit Sicherheit anders, frag mich aber nicht wie.

24-48 Stunden nach Kauf Ok, dann aber , naja shit happens.

Das könnte man jetzt ellenlang fortsetzen, mit Diskussionen, aber da haben wir zu wenig Ahnung von.

Vor Gericht gilt nur eins, Schwarz auf Weiss, mehrere Zeugen.
Das musste ich auch mal schmerzlich, bzw. freudig erfahren.
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