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OffTopic Alles, was sonst nirgendwo reinpasst, kann hier diskutiert werden. Lasst eurer "Schreibwut" freien Lauf! |
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#21 |
Wels
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: 52457 Aldenhoven
Beiträge: 61
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@Michael
hier extra für dich, auch wenn ich nicht glaube das es dir hilft. Denn, wie Wulf schon schreibt: Wer lesen kann ist nur klar im Vorteil, wenn er das Geschriebene versteht! https://www.vetmed.uni-muenchen.de/m...forensik2.html
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Man muß nicht alles verstehen, aber ein Versuch kann nicht schaden |
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#22 |
L-Wels
Registriert seit: 27.02.2006
Ort: im hohen Norden
Beiträge: 337
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Na,
dann lassen wir den thread am besten mal einschlafen und in ein oder zwei Jahren gibtst Du mal Bescheid, wie der Prozess ausgegangen ist. Oder ob dem Verkäufer die "Lizenz" zum Tierverkauf entzogen wurde. Das interessiert mich auch. Alles Palaber dazu interessiert weniger....
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Beste Grüße Jörn ![]() |
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#23 | |
Ich glotz TV!
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 885
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Zitat:
Na, hoffentlich kannste lesen und verstehst es auch, denn die Grundlage des von dir Zitierten und von mir hier Wiederholten stammt aus dem BGB §442 (da guckste vielleicht auch mal nach): >>Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn der Käufer bei Vertragsschluss einen Mangel kennt oder er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Was bei einem Tierkauf in diesem Zusammenhang als grobe Fahrlässigkeit anzusehen ist, kann nicht generell beantwortet werden, sondern hängt auch vom Umfang der beim Käufer vorauszusetzenden Sachkenntnis ab.<< So! Und dananch ist es grob fahrlässig von dir, offensichtliche Todeskandidaten zu kaufen. Und das war ganz klar gegeben, sieht man (du natürlich nicht) an den Fotos der Tiere. Und was man noch sieht ist, dass deine Sachkenntnis in diesem Falle als nicht vorhanden anzusehen ist, denn die waren ja alle "top fit", nicht wahr? Und Mängel erst dann anzuzeigen, wenn die Tiere schon tot sind, ist vielleicht auch grob fahrlässig. Da denkste nachher vielleicht auch mal 'n bisschen drüber nach. Ich sach ja, nur nicht die Schuld bei sich selbst vermuten wollen und eigene Versäumnisse eingestehen, aber die Absicht haben zu prozessieren. . Viel Spaß beim Beweisen deiner Sachkenntnis und dass du nicht grob fahrlässig gehandelt hast. --Michael |
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#24 |
Beiträge: n/a
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Moin,
wer weiterliest erkennt auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff BGB) Gewährleistung ausschließen können. Im Tierhandel wohl meist üblich. Das mal zu den Anmerkungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ehrlich gesagt kann ich mir auch nicht vorstellen das Zigtausende von Tierhändlern unzulässige AGB anhängen. Gruß, Corina |
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#25 |
Babywels
Registriert seit: 24.11.2005
Beiträge: 11
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Hi Corina,
da wäre ich mir nicht so sicher - die wenigsten AGB wurden von einem Anwalt gestrickt. Nicht wenige "Juristen" haben sich darauf spezialisiert massenweise Abmahnungen zu versenden, weil z.B. Preisauszeichnung nicht korrekt ist oder unzulässige Klauseln (Salvatorische, z.B.) verwendet werden. Es geht sogar so weit, dass unverständlich verfasste AGB abmahnfähig sind, oder solche, bei denen der Kunde schlechter gestellt wird, als ihn das BGB stellt. Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen: Selbst die vorformulierte (!!!!) Widerrufsregelung im Rahmen des Fernabsatzgesetzes des Bundesjustizministeriums entspricht nicht den eigenen Vorgaben. Hier besteht alles andere als Rechtssicherheit und selbst vor Gericht kann der Ausgang eines Streitfalls selten vorhergesagt werden. Wie man sich allerdings wegen einer solchen Lapalie ernsthaft mit juristischen Schritten anfreunden kann, das ist mir unverständlich. Solange auch nur ein _wirklich_ Krimineller mangels Gerichtsterminen auf seinen Prozess wartet, hat so ein Kindergebrutstag vorm Kadi doch nichts verloren,oder ? Die einzigen Gewinner sind die Anwälte und weil "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei Paar Schuhe sind, ist so ein Gerichtsurteil wie Münze werfen. In diesem Sinne Ciao Ramon PS: Mit der Gewährleistung ist das sowieso so eine Sache, weil der Verbraucher nach 6 Monaten erstmal nachweisen muss, dass der Fehler schon beim Kauf als versteckter Mangel vorgelegen hat - bei einem Lebewesen ein denkbar schwieriges Unterfangen und schon bei einem Walkman nicht leicht... |
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#26 |
Beiträge: n/a
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Hi Ramon,
ich meinte schon den Zusatz der Gewährleistungen für lebende Tiere in den AGB. Auch namhafte, riesige Firmen garantieren in den AGB nur für die lebende Ankunft der Tiere und Reklamationen werden sofort, bzw. nach spätenstens zwei Tagen akzeptiert. Ehrlich gesagt ist es anders sonst auch fast nicht möglich solche Geschäfte zu machen. Das es schwarze Schafe gibt, die diese "Nische" nutzen um schlecht konditionierte Tiere zu verscherbeln, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Ausser das ich ich in diesem Fall eine Anzeige für eine nicht eingegangene Gewährleistung für überflüssig und auch juristisch sehr wackelig halte, kann natürlich eine Anzeige beim Veterinäramt von möglichst vielen Geschädigten erfolgen. Das bringt dann nur die eigenen Penunzen nicht zurück und deshalb hat keiner Lust sich den Stress ans Bein zu binden. Ist m. E. aber die einzige Möglichkeit vielen Fischen das Leben zu retten, weil es eben auch immer wieder diese "naiven" Käufer gibt, die erst schreien, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Gruß, Corina |
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#27 | |
Beiträge: n/a
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Zitat:
Das Problem aber hier bei ist, das sich der Veterinär die Anlage und die dort vorhandenen Tiere anschaut. Und das nur ab und zu mal. Regelmässig, unregelmässig. Da der Kollege aber die Tiere erst kauft wenn genug Bestellungen da sind und er den besten EK Preis bekommt(natürlich haben alle Kunden Vorauskasse geleistet, deshalb diese Wartezeit und Vertröstungen, von wegen Quarantäne) ist da für den Veterinär nichts zu sehen. Und wenn auch, er tritt als Großhändler auf und sagt dann eben das diese Tiere unter Quarantäne sind. Der Veterinär geht und dann kann er die Tiere getrost eintüten und abgeben. |
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#28 | ||
Welsfan
Registriert seit: 20.12.2004
Ort: 99427 Weimar
Beiträge: 3.673
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Hi,
@Michael Zitat:
Halt Prozessrisiko - muss jeder selber wissen. @Corina Zitat:
Beste Grüße Elko Geändert von L-ko (31.08.2006 um 16:03 Uhr). |
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#29 | ||
Ich glotz TV!
Registriert seit: 29.01.2004
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 885
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Zitat:
Ach nee? Und warum nicht? Ich und du und jeder andere würde keine zu Tode abgemagerte Katze, Meerschweinchen, Hamster oder was weiß ich noch kaufen (um mal bei Heimtieren, was Zierfische ja wohl auch sind, und nicht Nutztieren zu bleiben), um dann NACH deren vorhersehbaren Tod auf einmal Mängel geltend machen zu wollen. Jetz' erklär' mir doch bitte mal, was (und warum das) bei Zierfischen anders sein soll. Und wenn trotzdem gekauft wird, dann ist der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes dem Käufer bekannt (denn der Mangel ist nunmal offensichtlich). Und der Verkäufer hat folgerichtig noch nichtmal irgendwas "arglistig verschwiegen". Und was ist dann mit § 442 BGB? - Dann ist der Verkäufer von der Gewährleistung befreit. Zitat:
Und jeder, der's in einem Fall wie diesem hier zu einem Prozess kommen lässt, ist in erheblichem Maße von der Muffe gepufft (meine ganz persönliche Überzeugung). Und zu dem Rechtsgeschäft, was der Kauf nunmal darstellt, und den entsprechenden Regelungen in den AGB, die Teil des Kaufvertrages sind, haste immer noch nix gesagt. Ist das kein geltendes Recht? Und also alles null und nichtig, was da so drin steht, wenn's um solche Sachen geht? So hab' ich dich bis jetzt jedenfalls verstanden. Belegen konnste das bisher aber trotzdem auch noch nicht. Und warum zum Geier gibt's in diesem Forum nicht einen ausgebildeten Rechtsverdreher, der sich genau mit dem Krempel auskennt und hier mal eindeutig sagt, was Sache ist (sofern das überhaupt möglich ist). --Michael |
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#30 |
Wels
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: 52457 Aldenhoven
Beiträge: 61
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Die AGB wird in unserem Fall eh nicht zur Geltung kommen.
Warum? Ganz einfach!!!!! Wir haben über meine-fischbörse.de mit dem Händler Kontakt aufgenommen und den Rest per Telefon geklärt. Weder sind wir auf seiner Page gewesen, noch hat er uns seine AGB mitgeteilt und das hätte er machen müssen damit sie gelten.
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Man muß nicht alles verstehen, aber ein Versuch kann nicht schaden |
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