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OffTopic Alles, was sonst nirgendwo reinpasst, kann hier diskutiert werden. Lasst eurer "Schreibwut" freien Lauf! |
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#1 |
Beiträge: n/a
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Zoo Zajac GmbH
Zur Info
Mir ist jetzt zugetragen worden, nachdem Norbert Zajac seine neue Zoohandlung aufgebaut hat, er gar nicht mehr als Geschäftsführer auftaucht. Stattdessen sind dort Frau und Tochter eingetragen. Er ist nicht als rechtlicher Geschäftsführer eingetragen. Komischweise war er das auf den alten Läden. Auf seiner Homepage ist das auch ersichtlich. Nach aussen hin hat man doch das Gefühl das er das doch ist. Ich hoff mal nicht das es damit zu tun hat das er als alter Geschäftsführer seiner alten Zooläden und Organisator diverser Messen(die ja immer noch organisiert), Kunden als Investoren angeworben hat. Das Angebot war wohl 1000 Euro für 7% + 3% Skonto auf Katalogbestellungen. Sehr schlau gemacht meiner Meinung nach. mfg |
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#2 |
Beiträge: n/a
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Hi,
was für eine Gesellschaftsform er vorher hatte, weiß ich nicht. Aber Inhaber und Geschäftführer ist nicht das gleiche. Ich habe noch nie einen Inhaber gesehen, der gleichzeitig Geschäftsführer in seiner GmbH ist. Das macht man irgendwie nicht...aber das wissen Juristen und Steuerberater besser... |
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#3 | ||
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat:
Heisst wohl eher Gesellschafter, hab mich da vertan. Diese sind rechtlich alleine haftbar für Vermögensschäden mit ihrer Fa. Ganz klar, ich leih mir Geld mit meiner alten Fa., für eine neu Fa., löse erstere auf. Mach eine neue auf, Gesellschafter = meine Frau und schwupps bin ich gegenüber meinen Gläubigern mittellos falls was schief geht. ![]() So ungefähr wie mit den Verträgen seiner Mitarbeiter. Basiert auf verschiedenen Aussagen. Wer in der neuen Fa. arbeiten wollte musste/sollte 2000 Euro "freiwillig" geben. Das hat sich sogar bis Hannover rumgesprochen. Merkwürdiges Geschäftsgebaren. mfg |
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#4 |
L-Wels
Registriert seit: 26.10.2003
Beiträge: 427
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Hallo !
Irgendwie ist das schon ein wenig "rüchig" - aaaber es ist ja gerade das Wesen einer GmbH ( Gesellschaft mit beschränkter Haftung), das nur mit dem GmbH Vermögen gehaftet wird. Ergo ist es betreffend die persönliche Haftung (die es ja dann nicht gibt) egal ob der Geschäftsführer Onkel Nobbi,Mama Zajac oder Gerhard Schröder heisst ........Im Falle eines Falles kann nur das Firmenvermögen für Verbindlichkeiten herangezogen werden.Wäre es eine OHG oder KG wäre es ziemlich offensichtlich und deine Vermutung wäre richtig. Das Onkel Nobby sich also bei einer in der Haftung eh begrenzten Gesellschaftsform als Geschäftsführer ausschliesst wird andere Gründe haben - die könnten völlig geschmacksneutral sein aber auch eventuel andersgelagert in die von dir vermutete Richtung gehen............... Schaun mer mal............ Gruss ausm Pott Michael |
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#5 |
L-Wels
Registriert seit: 31.01.2003
Ort: Hinterpfalz
Beiträge: 449
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Moin,
muss mal kurz was loswerden: Grundsätzlich haftet die GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen, dass ist schin richtig. Da unser Rechtssystem aber auch lernfähig ist nach dem "Konkurs" tausender Baufirmen gibt es inzwischen die so genannte Durchgriffshaftung, bei der man in fällen des betrügerischen Konkurses immer noch an das Privatvermögen der Gesellschafter ran kann. Selten - aber es gibt es. Das das Weibchen als Geschäftsführer eingesetzt wird ist manchmal strategisch sehr klug. Da kann jedoch vielerlei Gründe haben. Eins noch: Ich kenne die fa. Zajac nicht und meine Texte sollen auch nicht wertend über diese sein. Ich will hier lediglich mal die gängige Prxis erläutern. MfG Sven |
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#6 | |
Beiträge: n/a
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Zitat:
Die alte Firma gibt es ja nicht mehr. Ich leih mir als Gesellschafter Geld für eine neue Firma. Mit den Sicherheiten des Firmenvermögens. Löse diese auf, die neue Fa. läuft unter anderen Namen. Wenn die dann Konkurs geht und man auf mich zutritt, kann ich getrost sagen, ich hab nichts, das ist nicht meine Fa., das Geld hast du doch der alten Fa. gegeben die es nicht mehr gibt. ![]() |
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#7 | |
Beiträge: n/a
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Zitat:
Hi... Also davon weiss ich nix. Und ich kenne jemanden sehr gut der da arbeitet. |
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#8 |
L-Wels
Registriert seit: 26.10.2003
Beiträge: 427
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Moin Sven !
Wenn erwiesener Betrug vorläge,bestand meines Wissens immer die Option zivilrechtlich gegen den Geschäftsführer (einer GmbH) zu klagen , mit der Absicht ,das Ansprüche die aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr gedeckt sind,eventuel aus dem Privatvermögen zu befriedigen.Denke aber, das diese Leuds in der Regel so klug sind, das sie nachweislich auch Privat nix mehr haben.In so fern könnte/kann man sich dann nicht selten einen vollstreckbaren Titel (so man ihn erlangt) in das Privatvermögen gepflegt an die Wade nageln ! Info : Verstehe meine Ausführungen allgemein und nicht auf die Fa. Zajac gemünzt ! MFG Michael |
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#9 |
L-Wels
Registriert seit: 31.01.2003
Ort: Hinterpfalz
Beiträge: 449
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Moin Michael,
so was in die Richtung habe ich auch noch im Hinterkopf. Betrug ist ja nicht gleichzusetzen mit betrügerischem Konkurs. Ergo: Es gibt im Missbrauchsfall mehrere Wege um an den Miesetäter heran zu kommen. MfG Sven |
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#10 | |
Beiträge: n/a
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Zitat:
Würdest du das jemanden erzählen wenn du sowas machst und weiter arbeiten willst ? Frag doch mal die 3 Leute die dagegen geklagt haben und nicht mehr dort arbeiten. mfg |
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