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Alt 14.10.2011, 03:50   #10
marion
Hexenmama
 
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Registriert seit: 20.01.2003
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Beiträge: 1.289
es gibt gesetzliche mindestanforderungen bei der zierfischhaltung
https://www.aquarienclub.de/gutachten/erklaerung.htm
30 liter becken sind da nichtmal vorgesehen
in so kleinen becken können fische weder ihr sozialverhalten,ihre bewegungsfreudigkeit ausleben
und die notwendige wasserhygiene,bzw ein stabiles milieu ist nicht machbar.
wenn man von den 30l noch sand oder kiess abzieht,die einrichtung,den platz den der filter verbraucht...........bleibt ja kaum mehr was über.

kurzfristige ausnahme kann man meiner meinung machen
für kleinere fische die wenig schwimmraum brauchen
als krankheitsbecken,zur quarantäne oder zur aufzucht.
allerdings wirklich nur kurz+nur dann,wenn man ahnung hat,gspür dafür.

ich hatte mal kurzfristig-ich glaub es war eine woche
ein 40l becken mit chaetostomas als übergang hier stehen,
mit täglichem teilwasserwechsel von 2/3
hat mir bauchweh verursacht,
war superviel arbeit
es ist gutgegangen-
nie wieder mach ich das so,mein kleinstes quarantänebecken ist ein 54l=60m becken.

baba
marion
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