Hallöchen Leute,
wie ich eben gerade vom Amtstierarzt erfahren habe, sind auch bei Nachzuchten nun Abgaben abzuführen. So zumindest für die L-Wels-Art, welche von dem Ausfuhrverbot betroffen sind. Hier ist nunmehr Meldung beim Zuständigen Veterinäramt zu machen und dieses ist schon sofort nach dem Schupf zu bewerkstelligen. Es muss für jedes einzelne Tier ein Foto gemacht werden, welches der Meldung beigelegt wird. Sollten von den Babys dann noch welche sterben, so ist ebenfalls eine entsprechende Meldung zu machen. Die Gebühr ist zum Glück nicht besonders hoch, es sind pro Welschen 3 Euronen zu zahlen, wobei davon ein Euro nach Brasilien geht.
Dieses Verfahren wird weiter den Preis der Nachzuchten steigen lassen. Wenn man mal so überlegt, man hat 20 Junge, muss also erst mal 60 Teuros berappen. Wenn dann noch die Hälfte kaputt geht, dann sind die 60 Teuros auf 10 Tiere zu verteilen, was eine Erhöhung von 6 Euro bedeutet.
Ach ja, beinahe vergessen, gestern rief ich dann noch gleich im Rathaus an, um mich zu erkundigen, was ist nun, wenn Welsbabys sterben und dass es doch unsinnig sei, diese Meldung gleich nach dem Schlupf zu tun, vor allem, weil ja noch in der Röhre beim Papa. Diese Einwände interessierten der guten Dame aber nicht und sie meinte nur lakonisch, dass wenn mehr als 10% der Babys verenden sollten, der Amtstierarzt vorbeigeschickt wird und dieses sei auch noch kostenpflichtig.
Was lassen sich unsere Behörden denn noch einfallen?
Liebe Grüße
Wulf
|