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Alt 14.09.2007, 08:29   #3
Stefan H.
L-Wels King
 
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Hallo Martina,

zum Verkauf von Zierfischen brauchst Du "nur" einen Sachkundenachweis nach §11 TschG. Ich glaube nicht, daß die Baumarktketten mit Kleintierabteilungen Verkäufer ohne diesen Nachweis arbeiten lassen. Das wäre gesetzeswidrig. Dieser Sachkundenachweis scheint aber relativ oberflächlich zu sein. Wie soll das auch gehen, von abertausenden Fischarten die geeigneten Haltungsbedingungen zu kennen? Es gilt wie immer: vor dem Fischekauf selbst recherchieren und sich richtig informieren.

Gruß
Stefan
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Viele Grüße, Stefan
Welsfreak
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