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H. zebra bald in CITES Anhang I?
Mahlzeit!
Vom 14.-25.11.22 findet in Panama die 19. CITES-Vertragsstaaten-Konferenz statt. Brasilien hat für den Zebrawels Hypancistrus zebra einen Antrag auf Listungsänderung eingereicht, wonach dieser von Anhang III in Anhang I hochgestuft werden soll. https://cites.org/sites/default/file...trus_zebra.pdf Siehe unter anderem auch https://www.prowildlife.de/wp-conten...otenhandel.pdf Zur Verdeutlichung: CITES Anhang I (EU Anhang A) umfasst die vom Aussterben bedrohten Arten, für die der internationale Handel generell verboten ist. --Michael |
H. zebra erfüllt aber anscheinend nicht die Kriterien für Anhang I Arten:
https://www.fao.org/3/cc1877en/cc1877en.pdf |
Mahlzeit!
Im Gegensatz zum "Expert Panel" der "Food and Agriculture Organization of the United Nations FAO) (siehe Link aus Post #2) sieht die Analyse von IUCN/Traffic bzgl. des Listungsänderungsvorschlags CoP19 Prop. 41 (H. zebra von Anhang III nach Anhang I) ein bisschen anders aus. https://citesanalyses.iucn.org/ Die sind der Meinung, dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme in Anhang I zwar vermutlich vorliegen, dass aber ein damit einhergehendes generelles Handelsverbot die großen gewerblichen Züchter in Indonesien, Ukraine, Tschechien, dermaßen treffen würde, dass daraufhin wieder vermehrt Wildfänge illegal gehandelt würden. Vorgeschlagen wird deshalb eine Aufnahme in Anhang II mit Null-Exportquote, was übrigens auch Österreich unterstützen will: https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:8a0f9b...9_20220913.pdf Was Deutschland und all die anderen Vertragsstaaten unterstützen weiß ich nicht, und wie da der Entscheidungsprozess überhaupt abläuft auch nicht, also lassen wir uns überraschen, oder was? --Michael |
Enjoy your meal!
The CITES Secretariat has published its final recommendations on the 52 proposals that will be presented to this year’s meeting. https://cites.org/sites/default/file...oP19-89-01.pdf >>Proposal 41 Hypancistrus zebra (Zebra pleco) Proposal: Include in Appendix I Proponent: Brazil [...] Findings The Secretariat notes that there is no indication that the size of the wild population of Hypancistrus zebra is small. Whilst the species has a restricted area of distribution, it does not seem to exhibit any of the aggravating factors included in sub-paragraphs i) to iv) of paragraph B in Annex 1 to Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP17), nor is there reliable evidence that it has undergone marked decline in the wild. Based on the information available at the time of writing, Hypancistrus zebra does not meet the biological criteria in Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP17) Annex 1 for its inclusion in Appendix I. Recommendation The Secretariat recommends that this proposal be rejected.<< |
Mahlzeit!
Die Europäische Union EU lehnt den Vorschlag der Hochstufung in Anhang I ab, ist aber offen für eine Hochstufung in Anhang II mit Null-Exportquote für "wildlebende" Zebras: https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...EX:52022PC0451 --Michael |
Mahlzeit!
Laut dieser Seite: https://robindesbois.org/les-hauts-e...s-de-la-cites/ (1) Vorschlag Brasiliens, H. zebra in Anhang I aufzunehmen: Abgelehnt mit 62:52 Stimmen bei 15 Enthaltungen. (2) Alternativvorschlag der EU, H zebra in Anhang II hochzustufen mit Null-Exportquote für wilde Zebras: Abgelehnt mit 60:52 Stimmen bei 12 Enthaltungen. Eine 2/3 Mehrheit wäre nötig gewesen. Was endgültig entschieden wird, zeigt sich kommenden Do./Fr., wenn alle vorher getroffenen Entscheidungen noch im Plenum bestätigt werden müssen. --Michael |
Mahlzeit!
Endgültige Entscheidung wie folgt: Hypancistrus zebra demnächst in CITES-Anhang II mit Null-Exportquote für wildlebende Tiere. https://robindesbois.org/cites-un-co...-notes-justes/ --Michael Viel Spaß auch allen Hobbyaquarianern mit der zukünftigen Melde- und Nachweispflicht ihrer Zebrawelse. |
Mahlzeit!
Video der Plenumssitzung CITES COP19 am 25.11.22 mit endgültiger Entscheidung, H. zebra in Anhang II hochzustufen: https://www.youtube.com/watch?v=qCsRzTCs-6w (1:25:17-1:47:00) --Michael |
Hi
Da bin ich mal gespannt, wie das jetzt gehandhabt werden soll. Eine Verbesserung wird es wohl für den L46 so eher nicht geben. ![]() Gruß Ralf |
Zum Glück hab ich gerade
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Hallo zusammen L46 Freunde,
Mit Interesse habe ich dieses Thema nun verfolgt. Vielen Dank darum als Erstes an alle, die sich hier mit ihren Beiträgen gemeldet haben, um dieses Thema up to date zu halten. Ich lebe in der Schweiz und besitze bisher 7 Stk. L46 welche ich mittlerweile seit gut 3 Jahren habe. Kann mit jemand vor allem sachkundig mit Auskünften versorgen, was genau ich hier in der Schweiz lebend nun zu tun habe? Muss ich den bestand meiner L46 melden und wenn ja WO muss ich das tun? Abgesehen davon wäre die Frage für mich interessant zu wissen, was ich grundlegend als Privatperson tun muss um als L46 Züchter hier in der Schweiz lebend anerkannt zu werden. Gibt es dafür Regelungen und Voraussetzungen oder Verfahren, um dieses Status zu bekommen? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe MfG Sealauncher |
Update für L46 - Schweiz
Hallo zusammen,
Hier nun das neuste Update zu diesem Thema, welches für die Schweiz gilt. Erhalten per E-Mail am 30.12.2022 vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV "...Aus artenschutzrechtlicher Sicht gilt folgendes: An der Vertragsstaatenkonferenz im November 2022 wurde der Zebrawels, Hypancistrus zebra vom Anhang III in den Anhang II transferiert mit einer Annotation, dass für Wildentnahmen eine Nullquote gilt. Das bedeutet, dass für den Import und Export weiterhin CITES Bewilligungen notwendig sind, dass aber ab dem Inkrafttreten keine Wildentnahmen aus Brasilien mehr exportiert werden dürfen. Falls jemand in der Schweiz diese Art züchtet und gezüchtete Exemplare ausführen möchte, so muss diese Person gemäss revidierter CITES Gesetzgebung über seine Zucht präzise Buch führen und insbesondere die legale Herkunft der Elterntiere belegen können. Der Nachweis der legalen Herkunft der Tiere gilt auch, wenn nicht gezüchtet und exportiert wird. Eine Registrierungspflicht ist für diese Art im Moment nicht vorgesehen. Aus tierschutzrechtlicher Sicht gilt folgendes: Die Haltungsanforderungen für Zierfische sind in Anhang 2 Tabelle 8 Tierschutzverordnung festgelegt. Eine kantonale Bewilligung für die Zucht und Haltung nach Artikel 101 Buchstabe c Ziffer 5 Tierschutzverordnung benötigt, wer jährlich mehr als 1000 Zierfische abgibt. Die folgenden Artikel enthalten die Bewilligungsvoraussetzungen bezüglich Haltung, Umgang (Transport z.B.), personellen Anforderungen und mehr (im Zweifelsfall kontaktieren Sie die Tierschutzfachstelle des kantonalen Veterinärdienstes). Freundliche Grüsse Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Kommunikation Schwarzenburgstrasse 155 3003 Bern, Schweiz Tel. +41 58 463 30 33 info@blv.admin.ch www.blv.admin.ch |
Mahlzeit!
Die Beschlüsse der 19. Vertragsstaatenkonferenz CITES sind jetzt auch in Europäisches Recht und damit Deutsches Recht umgesetzt worden. Die Flinten-Uschi, vormals Bundesverteidigungsministerin, jetzt Präsidentin der Europäischen Kommission, hat's mit Datum v. 15.05.23 unterschrieben, im Amtsblatt der EU isses veröffentlicht worden am 17.05.23, und 3 Tage nach Veröffentlichung ist es in Kraft getreten, d.h. am 20.05.23. https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...LEX:32023R0966 Somit steht nun Hypancistrus zebra offiziell in Anhang B der EU-Artenschutzgrundverordnung VO (EG) Nr. 338/97. Offizielles Dokumnet der Änderung: VERORDNUNG (EU) 2023/966 --Michael |
Beim Handel mit Dendrobaten sind entsprechende Formulare auszufüllen. Da das jetzt auch für die 46er zum tragen kommt, sollte man über den Entwurf eines entsprechenden Schriftstückes nachdenken.
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