L 46 auf der Roten Liste
L 46 auf der Roten Liste
Seit dem 25.11.2022 ist der Hypancistrus zebra "L 46" auf CITES-Anhang II hochgestuft worden. Da bin ich mal gespannt, wie das jetzt gehandhabt werden soll. Den Welsen in der Natur wird das eher nicht weiter helfen. Was das für die Welse oder für die Aquaristik bedeutet, wird sich noch zeigen. Erst bedroht die Industrie die Welse in ihrem Lebensraum und jetzt zerstört die Bürokratie den Fortbestand in der Aquaristik. Eine Verbesserung wird es wohl für den L46 so eher nicht geben. https://www.l-welse.com/forum/showthread.php?t=37141 Gruß Ralf |
Hi
So wie ich das bisher verstanden habe, solle man seine L 46 bis Februar bei seiner zuständigen Behörde angemeldet haben. Wer bis dahin seine L 46 angemeldet hat, gilt dann offiziell als Halter/Züchter. Man belegt sozusagen, dass man die Welse schon vor dem Aufstieg zu Cites Anhang II besessen hat. Sozusagen als Altbestand vor der Verschärfung. Wer später, nach Inkrafttreten, anmeldet, braucht dann eine Herkunftsbescheinigung für seine Tiere. Gruß Ralf |
Hi
Hans-Georg hat sich bei den Behörden erkundigt: in Hamburg braucht man wohl keinen Bildnachweis pro Tier. Auch ist es wohl in HH etwas einfacher, da man sich eher mit der Materie Fische auskennt. Aber die einzelnen Behörden sollen wohl recht unterschiedliche Vorstellungen haben bei der Umsetzung. Da kann man nur mal selber nachhaken. Wenn es auf einmal Hunderte oder Tausende Nachfragen gibt, werden die wohl in den Ämtern leicht verzweifeln. Gruß Ralf |
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