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Alt 17.10.2005, 10:11   #1
schnubi
Babywels
 
Registriert seit: 11.08.2005
Beiträge: 5
Runde Glaskugelaquarien & Tierschutzgesetz

Hallo,

weiß jemand zufällig, ob runde Glasaquarien laut Tierschutzgesetz noch erlaubt sind? In einem bekanntem Onlineauktionshaus wurde neulich so ein Teil als Massenware und als "bestens geeignettes" Anfängeraquarium verkauft. Habe mich ziemlich darüber geärgert und dem Verkäufer sowie den Käufern Infos über das geschickt was sie für ihr Geld bekommen ( immerhin 120 Euro).
Wäre toll, wenn jemand Infos darüber hat.

Schnubi
schnubi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2005, 15:56   #2
simsey
Ober-Welskennerin
 
Benutzerbild von simsey
 
Registriert seit: 03.03.2003
Beiträge: 61
hallo,

ich konnte jetzt nicht direkt etwas darüber finden, das glaskugeln speziell verboten sind...
allerdings lies mal selbst:

Zitat:
(7) Die Angabe der Aquariengröße ist ein Näherungswert. Der llgemeinzustand der Fische und des Aquariums mit Versteckmöglichkeiten, Bepflanzung, Vergesellschaftung und Besatzdichte sind maßgebend für das Wohlbefinden der Tiere. Die in der Anlage angeführten Angaben zur Aquariengröße sind
Mindestmaße für ausgewachsene Tiere. Fische, die größer werden, müssen auch als Jungfische in Aquarien der gleichen Größe gehalten werden. Süßwasserrochen, Knochenzüngler und Großwelse mit einer Endgröße von über 40 cm sind in Aquarien mit mindesten 4 Quadratmeter Grundfläche für zwei Tiere zu halten. Jedem weiteren Tier muss ein Quadratmeter mehr zur Verfügung gestellt werden.

(8) Die Angaben in der Tabelle beziehen sich auf die Kantenlänge handelsüblicher Aquariengrößen
(Länge × Breite × Höhe ) :
60 cm= 60 cm× 30 cm× 30 cm( 54 Liter (l) )
80 cm= 80 cm× 35 cm× 40 cm( 112 l )
(100 cm= 100cm× 40 cm× 50 cm( 200 l )
(120 cm= 120cm× 40 cm× 50 cm( 240 l )
(150 cm= 150cm× 50 cm× 50 cm( 375 l )

(9) Je größer das Wasservolumen eines Aquariums ist, desto stabiler ist die Wasserqualität. Eine dauerhafte Haltung auch kleiner Arten in Aquarien unter 54 Liter ist verboten. Zur Zuchtvorbereitung, Zucht, bei Ausstellungen von Einzeltieren oder Paaren und bei Wettbewerben sind geringere Beckenmaße zulässig.

(10) Die Einrichtung der Aquarien hat sich an den ökologischen Bedürfnissen der zu pflegenden Arten
zu orientieren. Zu den wichtigsten Mindestausstattungen gehören:

1. Bedarfsgemäßer freier Schwimmraum
2. Technische Geräte zur Sicherung der Wasserqualität (Filter, Heizung, Pumpe)
3. Bodengrund ( Sand, Kies, Steine)
4. Bedarfsgemäße Versteckplätze und Deckungmöglichkeiten
5. Bepflanzung, soweit die Fressgewohnheiten der Fische dieses zulassen

(11) Verbindliche Angaben zur Besatzdichte sind aufgrund vieler Variablen nicht möglich. Alter, spezifischen Aktivitätsphasen, das Zahlenverhältnis der Geschlechter wie auch das Verhältnis der Einrichtungsgegenstände
zur Grundfläche des Aquariums sind von Bedeutung. Ein kleineres aber gut strukturiertes Aquarium ist für eine höhere Besatzdichte günstiger als ein größeres aber weitgehend leeres Aquarium.
ich habe mal fett markiert was NICHT auf eine aquarienkugel zutrifft und es somit laut gesetz strafbar macht

lg. sims.

Geändert von simsey (17.10.2005 um 15:59 Uhr).
simsey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2005, 04:49   #3
Walla
Kalendermacher
 
Benutzerbild von Walla
 
Registriert seit: 25.10.2003
Ort: 74921 Helmstadt
Beiträge: 2.168
Hallöchen Schnubi,

warum sollen die Kugeln nicht erlaubt sein? Das Tierschutzgesetz besagt doch nur, dass man Tiere artgerecht zu halten hat, dass diese ihren Bewegungsdrang ausüben können und kein Leid und vermeidbarer Schmerz zugefügt werden darf. Wenn ich mir da so manche Aquarien anschaue und sehe was da so alles drin ist, so wird da öfters gegen verstoßen.

Liebe Grüße
Wulf
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Alt 18.10.2005, 05:13   #4
Walter
Herr Prof. Obermoserer
 
Benutzerbild von Walter
 
Registriert seit: 02.01.2003
Ort: Wien
Beiträge: 4.130
Hallo,
soweit ich weiß, sind die Kugeln verboten - und zwar wegen der zu geringen Oberfläche im Vergleich zum Volumen (für den Gasaustausch).
__________________
Grüße, Walter
Walter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2005, 06:46   #5
Martin G.
Herr der grossen Klappe
 
Benutzerbild von Martin G.
 
Registriert seit: 06.04.2003
Ort: Leipzig
Beiträge: 1.981
Hallo Simsey,

wo hast Du denn die Angaben her? Im deutschen Tierschutzgesetz konnte ich nämlich nichts finden.

Die von Dir markierten Punkte sind durchaus auch im Kugelaquarium machbar. Das würde im Zweifelsfall vor Gericht nicht standhalten...

Gruß, Martin.
__________________
Du bist Herr deiner Worte. Aber einmal ausgesprochen beherrschen sie dich.
Bilder aus Uganda...
Redaktion VDA-Arbeitskreis BSSW.
Martin G. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2005, 08:22   #6
Walla
Kalendermacher
 
Benutzerbild von Walla
 
Registriert seit: 25.10.2003
Ort: 74921 Helmstadt
Beiträge: 2.168
Hallöchen Walter,

es gibt da Kugeln mit einem Durchmesser von 40cm, wenn ich mich richtig erinnere und auf der Messe in DU hatten die Aquarien, mit den Maßen 30*20*20. Und da lässt sich somit nichts vergleichen. Wenn das Aquarium erlaubt sein soll, warum dann die Kugel verboten. Es kommt doch nur darauf an, was man da in die Kugel packt.

Liebe Grüße
Wulf

PS Will nur noch kurz anmerken, dass ich mir selbst auch keine Kugel hinstellen würde.
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Alt 18.10.2005, 17:15   #7
simsey
Ober-Welskennerin
 
Benutzerbild von simsey
 
Registriert seit: 03.03.2003
Beiträge: 61
Zitat:
Zitat von Martin G.
Hallo Simsey,

wo hast Du denn die Angaben her? Im deutschen Tierschutzgesetz konnte ich nämlich nichts finden.
hi martin,

aus dem neuen tierschutzgesetz - tierhaltungsverordnung anlage 5.

lg. sims.
simsey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2005, 17:33   #8
schnubi
Babywels
 
Registriert seit: 11.08.2005
Beiträge: 5
Danke an Alle!!!

Super das ihr so schnell und zahlreich nachgeschaut habt. Ich denke, vor allem mit dem Verweis auf das Tierschutzgesetz, wird sich dieser Artikel bei diesem bekannten Onlineauktionshaus (E*ay) nicht mehr einstellen lassen. Schaut doch auch selber mal nach, und schreibt an E*ay, je mehr desto besser. Und auch an den Verkäufer.

Ihr seid super....

Schnubi
schnubi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2005, 21:21   #9
Walter
Herr Prof. Obermoserer
 
Benutzerbild von Walter
 
Registriert seit: 02.01.2003
Ort: Wien
Beiträge: 4.130
Hallo Wulf,



Zitat:
Zitat von Walla
Hallöchen Walter,

es gibt da Kugeln mit einem Durchmesser von 40cm, wenn ich mich richtig erinnere und auf der Messe in DU hatten die Aquarien, mit den Maßen 30*20*20. Und da lässt sich somit nichts vergleichen. Wenn das Aquarium erlaubt sein soll, warum dann die Kugel verboten. Es kommt doch nur darauf an, was man da in die Kugel packt.

Liebe Grüße
Wulf

PS Will nur noch kurz anmerken, dass ich mir selbst auch keine Kugel hinstellen würde.
Es kommt auf das Verhältnis Oberfläche zu Wasservolumen an, und das ist bei einer Kugel bei weitem ungünstiger für den Gasaustausch, als bei jedem ("normalen") Aquarium.
__________________
Grüße, Walter
Walter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2005, 21:50   #10
schnubi
Babywels
 
Registriert seit: 11.08.2005
Beiträge: 5
Zudem habe ich im Tierschutzgesetz gelesen, dass für die "dauerhafte" Haltung auch kleinster Fische ein AQ mind. 54l haben muss.

Schnubi

P.S.: Habe leider noch keine Antwort von E*ay bekommen und die Verkäufer, naja...
schnubi ist offline   Mit Zitat antworten
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