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Alt 15.11.2022, 13:35   #3
Baron Ätzmolch
Ich glotz TV!
 
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Mahlzeit!

Im Gegensatz zum "Expert Panel" der "Food and Agriculture Organization of the United Nations FAO) (siehe Link aus Post #2) sieht die Analyse von IUCN/Traffic bzgl. des Listungsänderungsvorschlags CoP19 Prop. 41 (H. zebra von Anhang III nach Anhang I) ein bisschen anders aus.
https://citesanalyses.iucn.org/

Die sind der Meinung, dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme in Anhang I zwar vermutlich vorliegen, dass aber ein damit einhergehendes generelles Handelsverbot die großen gewerblichen Züchter in Indonesien, Ukraine, Tschechien, dermaßen treffen würde, dass daraufhin wieder vermehrt Wildfänge illegal gehandelt würden.

Vorgeschlagen wird deshalb eine Aufnahme in Anhang II mit Null-Exportquote, was übrigens auch Österreich unterstützen will:
https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:8a0f9b...9_20220913.pdf

Was Deutschland und all die anderen Vertragsstaaten unterstützen weiß ich nicht, und wie da der Entscheidungsprozess überhaupt abläuft auch nicht, also lassen wir uns überraschen, oder was?

--Michael
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