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Alt 02.01.2009, 08:19   #14
Olaf Deters
Babywels
 
Registriert seit: 04.02.2004
Beiträge: 8
Hallo,

Zitat:
Zitat von Acanthicus Beitrag anzeigen
sicherlich steht an erster und wichtigster Stelle immer der Autor selbst, aber es ist unabdingbar, dass auch die zuständige Redaktion einmal drüberguckt und gegebenenfalls auch Textpassagen geändert oder sogar gelöscht werden.
m.W. darf ein Redakteur ohne Zustimmung des Autoren einen Artikel inhaltlich nicht anfassen, es ist juristisch verboten (Urheberrecht). Wenn dem Redakteur etwas missfällt, dann kann er den Autoren lediglich darauf hinweisen und es mit ihm besprechen und hoffen das er Einsicht zeigt. Nie aber darf er ohne Zustimmung selber Hand an den Inhalt legen.
Das geht wohl nur, wenn es sich, wie bei Zeitungen, um festangestellte Journalisten handelt, die im Auftrage ihres Arbeitgebers schreiben. Da dürfte die Sache anders liegen.
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