Zitat:
Zitat von schnubi
P.S.: Habe leider noch keine Antwort von E*ay bekommen und die Verkäufer, naja...
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... naja, irgendwie finde ich dein Verhalten SEHR übertrieben.
Was sollen Ebay und der Verkäufer schon machen?
Ein Gefäß zu verkaufen, und dabei zu erwähnen, daß man es auch als Aquarium benutzen kann, dürfte imho nicht strafbar sein.
Notfalls schreibt der Verkäufer noch dazu, daß es auch als Vase o.ä zu verwenden ist.
Er zwingt die Leute ja nicht das so zu tun.
Zitat:
Zitat von schnubi
Zudem habe ich im Tierschutzgesetz gelesen, dass für die "dauerhafte" Haltung auch kleinster Fische ein AQ mind. 54l haben muss.
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.. auch wieder so ein Blödsinn, der von Bürokraten erstellt wurde.
Vorallem auch wieder so ein toller "Gummiausdruck" wo fängt denn eine dauerhafte Haltung an, und wer will sowas überprüfen?
Was ist mit Tieren die im Dauerzuchtansatz sind?
Ist das dann schon strafbar?
