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Hallo Nicky,
ich würde mal denken ihr habt bei euch einen möglichen Wasserschaden versichert - Hausratversicherung. (Es gibt aber auch Hausratversicherungen wo das bereits eingeschlossen ist. Dann müsste man die AQs nicht anmelden.)
Für einen möglichen Wasserschaden bei euren "Untermietern" kommt die Privat-Haftpflicht auf. Die interessiert aber nicht, was und wieviel AQs ihr habt.
Für Schäden am Gebäude in Folge von ausgelaufenen AQs kommt i.A. die Wohngebäudeversicherung auf. Da kommt es dann auf die Vertragsbedinungen an - bei manchen ist es inclusive bei manchen muss man es explizit einschließen. Die Wohngebäudeversichung hat sicherlich euer Vermieter - höchstwahrscheinlich ohne AQs. Daher wäre das dann wieder eine Sache der Haftpflichtversichung der Mieters.
Beste Grüße
Elko
Geändert von L-ko (17.08.2005 um 07:45 Uhr).
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