Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 06.06.2005, 20:32   #3
L172
Cascudo
 
Benutzerbild von L172
 
Registriert seit: 27.10.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 3.001
Hi!

Zitat:
Zitat von Walter
Das ist ja verboten
Auch die versuchte Anstiftung zu einer Straftat ist strafbar...

Aber den halben (?) Artikel gibts ja immerhin auf der DATZ-Seite, für den Rest findet sich ja bestimmt noch ein "jeito" (auch wenn sie in Deutschalnd nicht so fest instituiert sind, wie hier)

Grüße,
Christian

PS: Eh jetzt Anfragen kommen: Ich hab den Artikel auch (noch?) nicht. Das Heft liegt 10000 Meilen weit weg zu Hause .(
L172 ist offline   Mit Zitat antworten