Hi!
Zitat:
Zitat von Walter
Das ist ja verboten 
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Auch die versuchte Anstiftung zu einer Straftat ist strafbar...
Aber den halben (?) Artikel gibts ja immerhin auf der DATZ-Seite, für den Rest findet sich ja bestimmt noch ein "jeito" (auch wenn sie in Deutschalnd nicht so fest instituiert sind, wie hier)
Grüße,
Christian
PS: Eh jetzt Anfragen kommen: Ich hab den Artikel auch (noch?) nicht. Das Heft liegt 10000 Meilen weit weg zu Hause .(