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Alt 18.05.2005, 19:31   #3
Christine
Wels
 
Registriert seit: 17.08.2004
Beiträge: 73
Hallo Deedel!

So seh ich das nicht.
1.) Wenn Fische in so einem Zustand beim Einzelhändler ankommen, wird der Fisch nicht bezahlt sondern reklamiert. Der Großhändler macht kein Geschäft => wird sich das nächste mal überlegen, ob er solche Fische liefert. Wenn ers nicht kapiert, ist er raus aus dem Geschäft (gilt auch für die Exporteure)
2.) Warum betriffts denn, wenn deine These stimmen würde, immer nur bestimmte Fischarten, insbesondere die L18/85, L81?

lg Christine
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