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Alt 06.03.2005, 10:53   #6
Volker D.
 
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Zitat:
Falle eines Falles kann nur das Firmenvermögen für Verbindlichkeiten herangezogen werden.
Ebend

Die alte Firma gibt es ja nicht mehr.

Ich leih mir als Gesellschafter Geld für eine neue Firma. Mit den Sicherheiten des Firmenvermögens.
Löse diese auf, die neue Fa. läuft unter anderen Namen.
Wenn die dann Konkurs geht und man auf mich zutritt, kann ich getrost sagen, ich hab nichts, das ist nicht meine Fa., das Geld hast du doch der alten Fa. gegeben die es nicht mehr gibt.
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