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Alt 05.03.2005, 19:05   #3
Volker D.
 
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Zitat:
was für eine Gesellschaftsform er vorher hatte, weiß ich nicht.
GmbH


Zitat:
aber das wissen Juristen
Betonung darauf

Heisst wohl eher Gesellschafter, hab mich da vertan.
Diese sind rechtlich alleine haftbar für Vermögensschäden mit ihrer Fa.

Ganz klar, ich leih mir Geld mit meiner alten Fa., für eine neu Fa., löse erstere auf. Mach eine neue auf, Gesellschafter = meine Frau und schwupps bin ich gegenüber meinen Gläubigern mittellos falls was schief geht.

So ungefähr wie mit den Verträgen seiner Mitarbeiter.
Basiert auf verschiedenen Aussagen.
Wer in der neuen Fa. arbeiten wollte musste/sollte 2000 Euro "freiwillig" geben.
Das hat sich sogar bis Hannover rumgesprochen.

Merkwürdiges Geschäftsgebaren.

mfg
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