Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 31.03.2004, 14:08   #9
Stefan
L-Wels King
 
Benutzerbild von Stefan
 
Registriert seit: 14.06.2003
Ort: München
Beiträge: 955
Hallo !

O.K. Welse sind keine Sachen, aber die für Sachen geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden, .........
Nach meiner mündlichen Prüfung in Zivilrecht hab ich das juristische Differenzieren ganz hinten in einer Schublade verstaut.

@ Uwe

Da die "Erreger" etc. praktisch in jedem Wels bzw. in jedem Aquarium vorhanden sind und der Wels-Halter für die Lebensbedingungen in seinem Aquarium verantwortwortlich ist, ist der Tod eines Welse auf Grund eines Krankheitsausbruchs seine persönliche Schuld :hmm:

:tch: Sag ich doch, ist ein Beweis-Problem bzw. eine Schuld des Händlers ist nur sehr schwer zu beweisen.
__________________
Bis dann - dann, Stefan !
Stefan ist offline   Mit Zitat antworten