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Hallo !
O.K. Welse sind keine Sachen, aber die für Sachen geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden, .........
Nach meiner mündlichen Prüfung in Zivilrecht hab ich das juristische Differenzieren ganz hinten in einer Schublade verstaut.
@ Uwe
Da die "Erreger" etc. praktisch in jedem Wels bzw. in jedem Aquarium vorhanden sind und der Wels-Halter für die Lebensbedingungen in seinem Aquarium verantwortwortlich ist, ist der Tod eines Welse auf Grund eines Krankheitsausbruchs seine persönliche Schuld :hmm:
:tch: Sag ich doch, ist ein Beweis-Problem bzw. eine Schuld des Händlers ist nur sehr schwer zu beweisen.
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Bis dann - dann, Stefan !
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