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Alt 31.03.2004, 10:48   #4
Stefan
L-Wels King
 
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Registriert seit: 14.06.2003
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Hallo !

Du hast Welse, eine Sache, mit Mängeln gekauft. Folglich kannst Du die Mängel der Kaufsache eigentlich geltend machen und Schadensersatz verlangen.
Allerdings ist in der Praxis das Beweisen bzw. der Beweis eines solchen Mangels, d.h. das Existieren des Mangels schon beim Kauf, meiner Ansicht nach sehr sehr problematisch.
Das Argument "die Welse waren beim Kauf in Ordnung" ist sehr schwer zu widerlegen.
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Bis dann - dann, Stefan !
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