Zitat:
Originally posted by Imke@12th February 2004 - 13:23
das einzige wo stromversorger in regress genommen werden können ist bei lebenserhaltenen maßnahmen, solcherlei geräte müssen aber bei dem energieversorger vorher angezeigt werden, woher sollen die das sonst wissen.
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Ich will ja das LEBEN der Fische ERHALTEN. Kann ich also beim Stromversorger anmelden, "Hey Junx, ich hab hier teure Fische, macht ja kein Sche*ß" und wenn dann mal der Saft wegbleibt, kann ich sie erfolgreich verklagen?
...oder Leben nach dem Gesetz wieder mal nur die Menschen und Fische sind Möbelstücke?
Gruß,
Rolo
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