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Alt 12.02.2004, 00:48   #6
Claus Schaefer
L-Wels
 
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Registriert seit: 28.03.2003
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Rolo!

Krichichnichsowiesonochnekistebiervondir?

Zitat:
unterliegt ja auf festen Regeln
Bisschen viel :feier: ?

Zitat:
Welche Kombinationen von Gattung-/Artnamen, Kürzeln und Handelsbezeichnungen sind zur Benennung eines Fisches überhaupt zulässig?
Dafür gibt es keine Regeln, sondern wie fast immer nur Empfehlungen (weil es sich eben nicht um wiss. Benennungen handelt).

Zitat:
Du wirst mir sicher zustimmen, daß sich Dir bei Apistogramma sp. agassizii cf. "Tefé" die Fußnägel kräuseln, oder?
Hätten wir geahnt, was Du mich hier an Nerven kostest, hätten wir damals die blöden Viecher wieder in den Bach geworfen.

Zitat:
Also welche generellen Möglichkeiten der Bezeichnung einer Art/Form/Variante/Unterart/usw. - beschrieben oder unbeschrieben - kann regelkonform überhaupt vorkommen?
S. o. Gibt keine Regeln, nur Übereinkünfte/Empfehlungen. Im Prinzip darf man sich auch was neues ausdenken.

Zitat:
(Wir brauchen das für unsere HP, da ist uns mit nur wiss Namen beschriebener Arten nicht weitergeholfen)
Ok, dann machen wir das angelegentlich Deiner ersten weiteren Ausflugsfahrt.

Zitat:
...damit gewinnt der Kappes mit dem vorläufigen Kram doch wieder mächtig an Bedeutung und wenn man's auf die Spitze treibt ist eine wiss. Beschreibung ja auch nur was "Vorläufiges" ... nur detaillierter aufgeschrieben
Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip schon, aber jeder Ichthyologe hält seine Beschreibungen für der Weisheit letzten Schluss.

Tschö
Claus :feier:
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