Mahlzeit!
Wie oben bereits angekündigt, steht die Art Hypancistrus zebra im aktualisierten Anhang III des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES), gültig ab 02.01.2017.
https://cites.org/eng/node/44154
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen listet in seinen Anhängen I, II und III rund 5.000 Tier- und mehr als 29.000 Pflanzenarten.
Durch die EG-Verordnung Nr. 338/97 wird dieses internationale Abkommen in europäisches und damit auch deutsches Recht umgesetzt.
Änderungen der Anhänge des WA treten rechtsverbindlich für die EU (und damit Deutschland) erst durch eine Änderung der VO (EG) Nr. 338/97 in Kraft.
Zuletzt wurden die CITES-Anhänge im Juni 2013 geändert, die entsprechende EG-Verodnung ca. zwei Monate später.
Welche Arten in Deutschland aktuell geschützt sind, kann dem "Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz" (WISIA-online) entnommen werden:
https://wisia.org
--Michael