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Alt 13.01.2012, 11:55   #7
L172
Cascudo
 
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Hi!

Andi meinte wohl zum einen das angesprochene, zum anderen dürfen eben nur Arten der Positivliste ausgeführt werden. Und bei den Strafen, die bei Verstößen verhängt werden, wird da niemand eine Extrawurst drehen, es sei denn, Du zahlst fünfstellig dafür (Höhe der Strafe in Euro).

Grüße,
Christian
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