Servus!
Womit hat der Unbekannte denn gedroht? Sobald er mit Gewalt droht oder mit einem empfindlichen Übel, liegt eine Nötigung gem. §240 StGB vor. In dem Fall würde ich in Erwägung ziehen die IP rauszufinden und mir dann vorbehalten damit zur Polizei zu latschen wenn er nochmal dumm kommt.
mfg Ceddy
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