Hi,
das muss wohl an der Staatsanwaltschaft liegen.
Ich habe schon eine Anzeige wegen einem Verkaufspreis von 75 Euro durchbekommen. Wohl gemerkt hat mein Vertragspartner nachdem er das erste Mal Post bekommen hat "Muffe" bekommen und mir den Betrag zurück gezahlt.
Ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB ist ein Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten für Käufer und Verkäufer.
Wenn eine Anzeige wegen Betrugs nichts bringt, dann vielleicht eine Klage auf Erfüllung der vertraglichen Pflichten (die vom Verkäufer zu erfüllenden Pflichten bestimmen sich durch § 433 Abs. 1 BGB. Siehe insbesondere § 433 Abs. 1 S. 2 BGB). Ein Anwalt weiß da wie zu verfahren ist.
Ich bin aber vor einem Jahr selbst gelinkt worden. Ich war zu gutgläubig (hatte mehrmals mit dem potentiellen Käuder telefoniert) und habe Tiere über die Fischbörse verschickt, mit der Vereinbarung der Kaufpreis solle nach Lieferung geleistet werden. Nunja, ich habe nur noch Bilder der Tiere in ihren neuen Element bekommen. Und das passiert mir - ich glaube einfach zu oft an das gute im Menschen.
Viele Grüße
Ben
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