Hi Elko,
Zitat:
Zitat von L-ko
Der Begriff des "Vollzitats" lässt sich klar aus dem Urheberrecht ableiten.
Entscheidend ist der Umfang in dem das "fremde Werk" im "eigenen Werk" eingeschlossen wird.
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theoretisch ja, nur hat dies keinerlei Bedeutung für diesen konkreten Fall.
Vom deutschen Urheberrecht werden nur Werke mit einer gewissen "Gestaltungshöhe" erfasst, was hier unzweifelhaft nicht der Fall ist.
Sich hier auf das Urheberrecht zu beziehen ist daher an den Haaren herbeigezogen.
Zum Rest: kein Kommentar.
Gruß,
Karsten
P.S. Auch das österreichische Urhebergesetz ist in dieser Hinsicht nicht grundlegend anders.