Hi,
wie schaut es eigentlich rechtlich durch Aquarien verursachte Feuchtigkeitsschäden (ohne Auslaufen) am Gebäude aus? Oder die Frage: Gibt es gesetzlich ein Höchstmaß an Luftfeuchtigkeit in Räumen?
Für Mieter (auch aquaristischer Räume) stellt sich Frage über Frage. Allgemein ist das Aufstellen von Aquarien in Mitwohnungen erlaubt. Platz ein Aquarium, ist der Mieter in der Pflicht entstehende Schäden zu begleichen. Ist es mit Schäden durch erhöhte Luftfeuchtigkeit genau so? Bauliche Mängel könnten ja auch die Ursache für Feuchtigkeitschäden haben.
Gerade bei diesem Winter...
Gruß
Corina
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