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Alt 07.01.2010, 09:47   #2
Borbi
L-Wels Gott
 
Benutzerbild von Borbi
 
Registriert seit: 27.03.2005
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Beiträge: 1.273
Moin,

..ich bin zwar kein Hummer, aber:

Zitat:
Lichtbilder

Lichtbilder nach deutschem Recht sind Fotos jeglicher Art, die keine Werkqualität aufweisen, z. B. alltägliche Fotos aus dem Privatbereich, § 72 Abs. 1 UrhG.

Die Urheberrechte an (einfachen) Lichtbildern erlöschen nach § 72 Abs. 3 UrhG fünfzig Jahren nach dem ersten Erscheinen des Bildes (oder nach der ersten erlaubten öffentlichen Wiedergabe etwa im Fernsehen oder Internet, falls dieses Datum früher liegt). Bei einer Nicht-Veröffentlichung innerhalb von fünfzig Jahren nach der Herstellung erlischt die Schutzfrist. In seltenen Fällen kann sich damit eine hundertjährige Schutzfrist ergeben. Beispiel: Ein Lichtbild aus dem Jahr 2000 wird knapp vor der Fünfzigjahresfrist im Jahre 2050 erstmals veröffentlicht und genießt dann einen Schutz bis Ende 2100.
Genau, 50 Jahre Schutz NACH der ersten Veröffentlichung (und egal, wo zuerst veröffentlicht). Ich kenne Dein Bild zwar nicht, aber da das Netz noch keine 50 Jahre existiert, brauch ich da auch keinen Taschenrechner..

Cheers!
Sandor
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"What gets us into trouble is not what we don´t know.
It´s what we know for sure that just ain´t so."
--Mark Twain
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