Hallo Hummer,
Nachhilfe zum Thema Copyright (Slavery)!
Lichtbilder
Lichtbilder nach deutschem Recht sind Fotos jeglicher Art, die keine Werkqualität aufweisen, z. B. alltägliche Fotos aus dem Privatbereich, § 72 Abs. 1 UrhG.
Die Urheberrechte an (einfachen) Lichtbildern erlöschen nach § 72 Abs. 3 UrhG fünfzig Jahren nach dem ersten Erscheinen des Bildes (
oder nach der ersten erlaubten öffentlichen Wiedergabe etwa im Fernsehen oder Internet, falls dieses Datum früher liegt). Bei einer Nicht-Veröffentlichung innerhalb von fünfzig Jahren nach der Herstellung erlischt die Schutzfrist. In seltenen Fällen kann sich damit eine hundertjährige Schutzfrist ergeben. Beispiel: Ein Lichtbild aus dem Jahr 2000 wird knapp vor der Fünfzigjahresfrist im Jahre 2050 erstmals veröffentlicht und genießt dann einen Schutz bis Ende 2100.
lg
joachim
Ps: Schade!
https://www.youtube.com/watch?v=zoF6HM6OFQ0