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Alt 07.01.2010, 09:22   #8
Gradi
Wels
 
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Hallo Hummer,

Nachhilfe zum Thema Copyright (Slavery)!

Lichtbilder

Lichtbilder nach deutschem Recht sind Fotos jeglicher Art, die keine Werkqualität aufweisen, z. B. alltägliche Fotos aus dem Privatbereich, § 72 Abs. 1 UrhG.

Die Urheberrechte an (einfachen) Lichtbildern erlöschen nach § 72 Abs. 3 UrhG fünfzig Jahren nach dem ersten Erscheinen des Bildes (oder nach der ersten erlaubten öffentlichen Wiedergabe etwa im Fernsehen oder Internet, falls dieses Datum früher liegt). Bei einer Nicht-Veröffentlichung innerhalb von fünfzig Jahren nach der Herstellung erlischt die Schutzfrist. In seltenen Fällen kann sich damit eine hundertjährige Schutzfrist ergeben. Beispiel: Ein Lichtbild aus dem Jahr 2000 wird knapp vor der Fünfzigjahresfrist im Jahre 2050 erstmals veröffentlicht und genießt dann einen Schutz bis Ende 2100.

lg

joachim

Ps: Schade!

https://www.youtube.com/watch?v=zoF6HM6OFQ0
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