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Alt 29.03.2009, 20:25   #7
Baron Ätzmolch
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Mahlzeit!

Die Grundlage der neuen, seit 24.10.2008 gültigen Positivliste (Anhang 1 in Instrucao Normativa IBAMA No. 203/2008) war eine Liste von 1116 brasilianischen Fischarten, die als Zierfische bzw. für aquaristische Zwecke sozusagen "anerkannt" wurden (diese Liste ist im Anhang 2 dieses Dokumentes von Ende Okt. 2007 zu finden):
https://www.ibama.gov.br/recursos-pe...b_out_2007.pdf

Auf dieser Liste stehen etliche beschriebene und unbeschriebene Harnischwelse, auch mit L/LDA Nummern kodierte, wie z.B. die ganzen brasilianischen Hypancistrus.

Die ganze Diskussion um z.B. die Gattung Hypancistrus, warum ausgerechnet deren Arten nämlich nicht exportiert werden dürfen, ist und war aber nicht neu, insbesondere die Exporteure/Großhändler in Brasilien hatten sich nach 2005, als die damals neue Positivliste (zu finden im Anhang von Instrucao Normativa IBAMA No. 13/2005) erschienen war, darüber mokiert, weil das so ziemlich die einzigen Arten gewesen seien, die wirklich auf dem internationalen Markt stark nachgefragt seien und mit denen sich noch Gewinn erwirtschaften ließe. Und dass vom Zierfischfang 3000 Familien direkt und nochmal 5000 indirekt betroffen seien, und deshalb populäre Arten unbedingt auf eine neue Positivliste kommen sollten (und H. zebra sowieso).

Das Argument bzgl. Hypancistrus war natürliuch absoluter Humbug, denn seit H. zebra 1991 beschrieben wurde und damit die Gattung Hypancistrus aufgestellt, hätte sowieso OFFIZIELL bis heute kein einziger Hypancistrus exportiert werden dürfen, denn auch die Uralt-Positivliste (zu finden in Portaria No. 62N von 1992) hat keinen Hypancistrus enthalten.
Auf genau diesen Hickhack wird auch in diesem Dokument vom 12.05.2008 nochmal explizit hingeweisen.
https://www.ibama.gov.br/recursos-pe...a_mai_2008.pdf

Auf jeden Fall wurde die oben angesprochene Liste der 1116 Arten vom IBAMA an die Brasilianische Gesellschaft für Fischkunde (Sociedade Brasileira de Ictiologia (SBI) zur Analyse und Begutachtung geschickt, und das Ergebnis ist die neue Positivliste, wie wir sie in Anhang 1 von Instrucao Normativa IBAMA No. 203/2008 finden, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Brasiliens (Diário Oficial da União (DOU)) am 24.10.2008 und damit in Kraft seit diesem Datum.

Und da diese neue Regelung erst 5 Monate alt ist, und sich an jener Situation, die zur Entscheidung geführt hat, die aktuelle Liste so aussehen zu lassen wie sie aussieht (trotz des Druckes der Exporteure/Händler/Fänger), nichts geändert hat, wird es so schnell auch keine neue Liste geben.

--Michael
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