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Alt 10.11.2008, 04:56   #9
looser
L-Wels Gott
 
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Registriert seit: 01.10.2005
Ort: bei Hildesheim
Beiträge: 1.401
Morgen,

dieser Satz:
Zitat:
(3) Auf Fische, die gewerblich zu Zierzwecken in Zoofachgeschäften, Betrieben des Einzelhandels
oder des Großhandels oder gewerblich betriebenen Aquarien sowie zu Zierzwecken
nicht gewerblich in Gartenteichen gehalten werden, finden die §§ 3 bis 10 und 13 bis 16 keine
Anwendung, soweit
1. keine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltungen zu natürlichen Gewässern besteht
Alleine das befreit, denke ich, 99,9% aller Aquarianer von Betroffenheit .

Mein Wasser geht in Abwasserleitungen und wird in einer Kläranlage aufbereitet .

Interessant ist das wohl eher für Fischzüchter mit Wassernutzungsrechten die Ihre Teiche und Anlagen aus einem Bach oder ähnlichen befüllen und auch dort hin wieder ab lassen.

MFG Michael
__________________
L200 HF, L144+, L128, L66+, L134, L129+, vermutlich L183, L59, Ancistrus Red+, L174+, Ancistrus Sp. Rio Paraguay, Hypostomus Sp., Sturisoma Festivum, Corydoras Panda/ Adolfoi/ Schwartzi
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