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Alt 09.11.2008, 20:05   #6
andi
Panaqolus Fan
 
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Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Neustadt am Rübenberge
Beiträge: 1.603
... also,
ich habe diese Verordnung mal überflogen.
Wenn ich gerade den ersten Paragrafen richtig verstehe
Zitat:
Zitat von Fischseuchenverordnung und Verordnung zur Änderung der
Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung von Seuchen, die bei Fischen auftreten.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
1. Fische, die ausschließlich nicht gewerblich zu Zierzwecken in Aquarien gehalten werden,
2. wildlebende Fische, die zur unmittelbaren Verwendung als Lebensmittel gefangen oder
geerntet werden.
(3) Auf Fische, die gewerblich zu Zierzwecken in Zoofachgeschäften, Betrieben des Einzelhandels
oder des Großhandels oder gewerblich betriebenen Aquarien sowie zu Zierzwecken
nicht gewerblich in Gartenteichen gehalten werden, finden die §§ 3 bis 10 und 13 bis 16 keine
Anwendung, soweit
1. keine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltungen zu natürlichen Gewässern besteht
oder
2. eine eigene Abwasseraufbereitungsanlage vorhanden ist, die das Risiko der Übertragung
von Seuchenerregern in natürliche Gewässer dem Stand der Technik entsprechend vermeidet.
scheint dieses keinerlei Auswirkungen auf die Aquaristik zu haben.

Hierbei sollten wir wohl erstmal auf fachkundige Meinungen warten, bevor evtl. aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird.

Es ist halt oftmals sehr sinnvoll frisch Gehörtes erst einmal auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen und auch darüber nachzudenken, ob man alles was man erfährt gleich im Internet breittratschen muss.
Was Elko oben schrieb sind die unreflektierten Aussagen eines Einzelnen.
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Gruß, Andreas aus Neustadt a. Rbge. (Deutschlands viertgrößte Stadt)

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