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Alt 01.11.2008, 16:34   #16
Baron Ätzmolch
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Mahlzeit!

Ibama weist unter Bezugnahme auf die entsprechende neue gesetzliche Regelung (Instrucao Normativa 203/2008) auf die Änderungen bzgl. Zierfischfang, -handel, Ex- und Import hin.

Die neue (erweiterte) Liste der zum Export aus Brasilien freigegebenen Arten, einer Liste von 379 Arten, die nach Brasilien eingeführt werden dürfen, und 16 Arten, deren Einfuhr verboten ist, finden Erwähnung, ebenso die neuen Regelungen, welche die Süßwasserrochen angehen (Instrucao Normativa 204/2008).

https://www.ibama.gov.br/2008/10/iba...xe-ornamental/

Der genaue Wortlaut der gesetzlichen Regelung sowie die Listen sind in dem von mir in Beitrag #3 angeführten Link einzusehen.

--Michael
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