Hallöchen Stefan,
ich glaube nicht, dass er die Bilder wieder angebracht hätte. Denn dann wäre es sehr teuer für ihn geworden, auch kann er ja nicht wissen, ob Du oder ein Involvierter noch einmal vorbeischaust.
Mal ganz nebenbei angemerkt, gab es vor kurzem so einen Fall im Fernsehen. Da bot einer im I-Net ein paar Kochrezepte kostenlos an, aber in den AGB wurde es untersagt es auszudrucken. Der Anbieter hatte aber einen Anwalt schon mit entsprechenden Auftrag ausgestattet und was soll ich sagen, es ging um mehrere tausend Euronen. Hier nahmen zwar die Gerichte einen Betrug des Anbieters an, doch der Beweis fehlte und somit mussten einige Leute blechen.
Liebe Grüße
Wulf
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