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Alt 10.03.2008, 10:25   #12
Lutz Döring
Jungwels
 
Registriert seit: 02.09.2006
Beiträge: 25
Hi Stefan

ich komme gerade von der Messe zurück.

Da ich davon ausgehe, dass du nicht "die große Welle" machen willst, halte ich es auch für sinnvoller, den Händler vor Ort direkt anzusprechen.

Je nachdem was du erreichen willst, geht das von einer freundlichen Ermahnung, doch in Zukunft bitte VORHER dein Einverständnis einzuholen bis hin zum Bestehen auf Entfernung des Preisschildes.

Wenn es dir um einen finanziellen Nutzen geht (was ich im übrigen für völlig legitim halte), kannst du problemlos jetzt dem Händler eine Rechnung stellen. Du solltest dabei ein Foto des Standes packen, auf dem die verwendeten Preisschilder mit Bildern von dir zu erkennen sind.

Da du ihn nicht gleich darauf angesprochen hast, würde ich ihm jetzt einen Brief schreiben und darauf hinweisen, dass du beim nächsten Mal bei Verwendung deiner Bilder ihm eine Rechnung schicken wirst.

Rechtlich brauchst du dir da keine Gedanken zu machen, dein Urheberrecht bzw. die Verletzung desselben wird problemlos anerkannt. Im schlimmsten Fall hast du Nervereien, weil du es über einen Anwalt laufen lassen musst. Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es sicherlich nicht, da der gegnerische Anwalt sofort dein Recht anerkennen wird und seinen Mandaten (hoffentlich) dementsprechend beraten wird.

Da ich bei meinen Bildern oder denen meiner Freunde (die von dir erwähnten Ingo Seidel Bilder z.B.) die jeweiligen Verwender sofort drauf anspreche (aber ihnen für dieses Mal eine Genehmigung erteile), würde ich dir die Variante mit der Ermahnung empfehlen.
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Gruß
Lutz Döring
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