Moin,
Zitat:
Zitat von steff261
mit welchen rechtlichen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn man die Wahrheit sagt?
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Solange sich die Wahrheit der Aussage nicht vollkommen beweisen kannst, heißt es im Zweifel für den Angeklagten und es droht ein Prozess aufgrund §186 StGB ("üble Nachrede").
Gruß, Patrick