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Alt 04.03.2007, 13:48   #10
teq
L-Wels King
 
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Registriert seit: 02.10.2005
Beiträge: 541
Moin,

Zitat:
Zitat von steff261 Beitrag anzeigen
mit welchen rechtlichen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn man die Wahrheit sagt?
Solange sich die Wahrheit der Aussage nicht vollkommen beweisen kannst, heißt es im Zweifel für den Angeklagten und es droht ein Prozess aufgrund §186 StGB ("üble Nachrede").

Gruß, Patrick
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